Wettbewerbsrecht: Supermarktkette gewinnt Streit mit Bundeskartellamt
23.11.2015 / ID: 211096
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Eine Supermarktkette hat bei der Übernahme eines Discounters und den damit verbundenen "Hochzeitsrabatten" nicht gegen das Wettbewerbsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html)verstoßen. Das entschied das OLG Düsseldorf am 18. November.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 18. November 2015 eine Entscheidung des Bundeskartellamtes gegen eine Supermarktkette aufgehoben (Az.: VI - Kart 6/14 (V)).
Die Supermarktkette hatte vor einigen Jahren einen Discounter übernommen. Im Zuge dieser Übernahme führte das Unternehmen Sonderverhandlungen mit rund 500 Lieferanten. Ziel der Verhandlungen war nach der Übernahme des Discounters u.a. günstigere Konditionen gegenüber den Lieferanten durchzusetzen - sog. "Hochzeitsrabatte". Zu Beginn der Sonderverhandlungen forderte die Supermarktkette rückwirkend u.a. eine Anpassung des Zahlungsziels, eine Preisanpassung (Bestwertabgleich) einen Sortimentserweiterungsbonus sowie die Zahlung eines dauerhaften Synergiebonus für potenzielle Kosteneinsparungen auf Seiten der Lieferanten. Dies sei nach Ansicht des Bundeskartellamts nicht rechtmäßig gewesen. Die Supermarktkette habe ihre Marktmacht missbraucht. Nachträglich stellten die Wettbewerbshüter eine Zuwiderhandlung gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fest (Beschluss vom 3. Juli 2014, Az.: B2-58/09). Diese Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamts hob das OLG Düsseldorf jetzt wieder auf.
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf kam zu der Überzeugung, dass die sog. "Hochzeitsrabatte" das Ergebnis von Verhandlungen zwischen zwei annähernd gleich starken Parteien gewesen seien. Anders als vom Bundeskartellamt angenommen, habe die Supermarktkette ihre besondere Marktmacht nicht ausgenutzt. Dies habe sich aus der Vernehmung mehrerer Zeugen ergeben. Auch wenn am Ende bessere Konditionen standen, seien die Verhandlungen zwischen Partnern auf Augenhöhe geführt worden. Verbesserte Zahlungsziele seien beispielsweise nicht einseitig festgelegt, sondern seien in Verhandlungen vereinbart worden.
Der Beschluss des OLG Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Das Bundeskartellamt kann noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können für Unternehmen ernsthafte Konsequenzen haben. Im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte können Unternehmen beraten, so dass es nicht zu Verstößen kommt. Ebenso können sie Forderungen rechtlich durchsetzen bzw. abwehren.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

