Schwarzgeld geerbt - Selbstanzeige bei Erben
24.11.2015 / ID: 211238
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/selbstanzeige-erbe-erbschaft.html Eine Erbschaft kann Gefahren in sich tragen. Das gilt z.B. dann, wenn sich im Nachlass unversteuertes Schwarzgeld befindet. Dann kann für Erben die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/selbstanzeige-erbe-erbschaft.html)der richtige Weg sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für schlechte Zeiten haben frühere Generationen gerne etwas auf die Seite gelegt. Das Geld landete jedoch nicht unter dem Kopfkissen, sondern am Finanzamt vorbei auf Konten im Ausland. Wird dieses unversteuerte Schwarzgeld nun vererbt, kann es für die Erben schnell zum Problem werden. Die Erben sind zwar nicht für die Steuerhinterziehung der Erblasser verantwortlich. Wenn sie aber nicht schnell handeln, machen sie sich ebenfalls strafbar. Sobald sie im Nachlass Schwarzgeld entdecken, müssen sie dies dem Finanzamt melden.
Erben, die das Schwarzgeld nicht dem Finanzamt melden oder eine falsche Summe angeben, werden schnell selbst zum Steuerhinterzieher. Die Erben sind dafür verantwortlich, die Steuerschulden des Erblassers zu begleichen. Haben Erben das Schwarzgeld bisher dem Fiskus verschwiegen, haben sie die Möglichkeit eine Selbstanzeige zu stellen, um straffrei aus der Angelegenheit wieder herauszukommen. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Behörden die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt haben. Angesichts der verschärften Maßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Fiskus das unversteuerte Schwarzgeld über kurz oder lang entdeckt, enorm gestiegen.
Betroffene Erben sollten deshalb handeln und rechtzeitig eine Selbstanzeige stellen. Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, muss sie nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Gerade in Erbschaftsfällen kann dies sehr unübersichtlich sein, so dass der Laie die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum erfüllen kann. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Auf diese Weise lassen sich die komplexen Vorgänge nicht erfassen. Fehler sind fast vorprogrammiert und führen in der Konsequenz dazu, dass die Selbstanzeige misslingt. Damit das nicht passiert, sollten im Erbrecht und Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden.
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