S & K Real Estate Value GmbH im Insolvenzverfahren
26.11.2015 / ID: 211519
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/sk-gruppe.html Eine weitere Gesellschaft der S & K Gruppe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/sk-gruppe.html) ist insolvent. Das Amtsgericht Frankfurt hat inzwischen das Insolvenzverfahren über die S & K Real Estate Value GmbH eröffnet (Az.: 810 IN 333/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen die Anleger der S & K Real Estate Value GmbH den Totalverlust befürchten. Die Hoffnungen, dass die Ansprüche aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können, sind nur gering.
Das Geschäft der S & K Real Estate Value GmbH war der Ankauf von Lebensversicherungen. Die Anleger traten die Rechte aus ihren Lebensversicherungen an die Gesellschaft ab. Dabei wurden die mit den Anlegern geschlossenen Verträge als Kaufverträge bezeichnet. Allerdings habe die S & K Real Estate Value GmbH mit dem Einzug der Geldforderungen aus den gekündigten Lebensversicherungen ein Einlagengeschäft betrieben ohne die nötige Erlaubnis dafür zu haben. Daher gab die Finanzaufsicht der S & K Real Estate Value GmbH schon im Mai 2014 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts auf. Inzwischen ist das Insolvenzverfahren eröffnet und für die Anleger dürfte das Geld aus ihren Lebensversicherungen verloren sein.
In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der die rechtlichen Möglichkeiten prüfen kann, um den Schaden zu minimieren. Mögliche Schadensersatzansprüche können sich gegen die Unternehmensverantwortlichen richten. Diese haben ein Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben. Darüber hinaus läuft derzeit der Strafprozess gegen die S & K Gründer sowie weitere Schlüsselfiguren aus der S & K Gruppe. Sie müssen sich u.a. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug verantworten. Allerdings wird sich der Prozess hinziehen, so dass mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht bis zum Urteilsspruch gewartet werden sollte.
Darüber hinaus können sich die Forderungen auch gegen die Vermittler richten. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären und das Geschäftsmodell auch auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen.
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