Pressemitteilung von Michael Rainer

EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG im vorläufigen Insolvenzverfahren


02.12.2015 / ID: 212107
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle.html Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG am 27. November eröffnet (Az.: 9 IN 213/15). Anlegern drohen hohe Verluste.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Erst die Tochter dann die Mutter. Nachdem über die Tochtergesellschaft EEV Bioenergie GmbH & Co. KG schon am 24. November das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist nun die EEV AG zahlungsunfähig und befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust.

Die Hoffnung auf Rendite aus nachhaltigen Kapitalanlagen erfüllte sich für die Anleger der EEV AG nicht. Sie konnten sich über Genussrechte an einem Offshore-Windpark bzw. einem Biomasseheizkraftwerk beteiligen. Doch bei beiden Objekten gab es Probleme. Der Offshore Windpark sollte ausgerechnet in einem Übungsgebiet der Bundeswehr errichtet werden, so dass es bis zuletzt fraglich blieb, ob dafür jemals eine Erlaubnis erteilt würde. Über das Biomasseheizkraftwerk wurde schon im Mai die Zwangsversteigerung durch das Amtsgericht Papenburg angeordnet. Vor wenigen Tagen folgte dann der Insolvenzantrag der Betreibergesellschaft, der EEV Bioenergie GmbH & Co. KG.

Für rund 2400 Anleger ist nun ihr über Genussrechte und Nachrangdarlehen investiertes Geld in Gefahr. Um Verluste abzuwenden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle.html)kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken der Geldanlagen umfassend informiert werden müssen. Darüber hinaus hätten auch die Angaben in den Verkaufsprospekten die Anleger über die Chancen und Risiken der Projekte ins Bild setzen müssen. Unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben können zu einem falschen Bild führen. Fehlerhafte Prospektangaben begründen ebenso wie eine unzureichende Risikoaufklärung Schadensersatzansprüche. Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug ermittelt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, können daraus auch rechtliche Möglichkeiten erwachsen.

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