EU billigt Abkommen mit Liechtenstein im Kampf gegen Steuerhinterziehung - Selbstanzeige
09.12.2015 / ID: 212682
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Liechtenstein hat als Steueroase ausgedient. Das EU-Parlament billigte jetzt den automatischen Informationsaustausch mit dem Fürstentum. Für Steuerhinterzieher bleibt nur die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein entsprechendes Abkommen zum automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten hatten die EU und Liechtenstein bereits Ende Oktober vereinbart. Das Parlament der Europäischen Union hat nun grünes Licht für das Abkommen gegeben. Durch diese Vereinbarung beteiligt sich auch Liechtenstein voraussichtlich ab 2018 am internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung. Das Bankgeheimnis im Fürstentum gehört damit praktisch der Vergangenheit an.
Die Informationen, die zwischen den EU-Staaten und Liechtenstein künftig automatisch ausgetauscht werden, umfassen u.a. Kontostände, Zinserträge, Dividenden und Einkünfte aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten. Die Behörden werden in die Lage versetzt, die betroffenen Steuerpflichtigen eindeutig zu identifizieren. Für Steuersünder dürfte es damit nahezu unmöglich werden, unversteuerte Einkünfte auf Konten in Liechtenstein vor dem deutschen Fiskus zu verbergen. Das Risiko, dass die Steuerhinterziehung über kurz oder lang entdeckt wird, ist noch einmal deutlich gestiegen.
Noch können die Steuersünder durch die Hintertür in die Steuerlegalität zurückkehren und eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Das ist aber nur möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Die Zeit wird also langsam knapp. Hektik ist bei der Selbstanzeige allerdings ein schlechter Ratgeber. Denn eine Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Sie sollte also sehr gründlich vorbereitet werden.
Daher sollte der Laie eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfassen. Fehler sind dabei kaum zu vermeiden und in der Konsequenz misslingt deshalb die Selbstanzeige und es droht weiter eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss und können sie entsprechend so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.
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