BGH zu Wettbewerbsverboten zwischen GmbH und Gesellschafter
10.12.2015 / ID: 212794
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html Kundenschutzklauseln zwischen einer GmbH und einem ausscheidenden Gesellschafter sind nichtig, wenn sie das zeitlich notwenige Maß überschreiten. Das hat der BGH entschieden (Az.: II ZR 369/13).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Gesellschaftsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html) ist es üblich, im Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsführervertrag wettbewerbsbeschränkende Klauseln einzubauen. Damit sollen Unternehmen geschützt werden, dass Wissen, Know-how oder Kontakte an Mitbewerber geraten. Diesen Klauseln sind allerdings auch Grenzen gesetzt. Die berufliche Entfaltungsfreiheit der Gesellschafter oder Geschäftsführer darf durch sie nicht über die Maßen eingeschränkt werden. Das gilt auch für nachträgliche Wettbewerbsverbote.
Die zeitliche Begrenzung einer Kundenschutzklausel hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 20. Januar 2015 bestätigt (Az.: II ZR 369/13). In dem Fall vor dem BGH gingen die Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH getrennte Wege. Im Auseinandersetzungsvertrag wurde u.a. festgelegt, dass der ausscheidende Gesellschafter seine Kunden "behalten" dürfe, sofern diese damit einverstanden sind. Darüber hinaus wurde ein Wettbewerbsverbot vereinbart, dass es der GmbH untersagte, für die Dauer von fünf Jahren an die an den ausscheidenden Gesellschafter übertragenen Kunden heranzutreten.
Kurz vor Ablauf der vereinbarten fünf Jahre schrieb ein neuer Mitarbeiter der GmbH einige der übertragenen Kunden an. Der ausgeschiedene Gesellschafter bzw. das Unternehmen für das er inzwischen tätig war, erfuhren davon und klagten wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot. Nachdem die Erstinstanzen unterschiedlich entschieden hatten, wies der BGH die Klage ab. Die Karlsruher Richter kamen zu der Überzeugung, dass das Wettbewerbsverbot nicht mehr wirksam war. Ein nachträgliches Wettbewerbsverbot könne regelmäßig nicht länger als zwei Jahre bestehen. Wettbewerbsverbote seien in der Regel nichtig, wenn sie in zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß übersteigen, das in der Regel zwei Jahre beträgt, so der BGH. Kundenschutzklauseln zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern seien sittenwidrig und nichtig, wenn sie das notwendige Maß von regelmäßig zwei Jahren überschreiten.
Das Gesellschaftsrecht ist komplex. Kompetente Rechtsanwälte können Unternehmen in gesellschaftsrechtlichen Fragen und rechtlichen Auseinandersetzungen beraten und vertreten.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.07.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
03.07.2025 | ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Sänger Tom Twers rettet Puten aus Mastanlage - ANINOVA deckt grausame Zustände auf
Sänger Tom Twers rettet Puten aus Mastanlage - ANINOVA deckt grausame Zustände auf
02.07.2025 | Creative Job GmbH
Frankfurt.Trash räumt auf: Der Oeder Weg wird sauber und schöner. Und viele Bürger helfen auch schon mit.
Frankfurt.Trash räumt auf: Der Oeder Weg wird sauber und schöner. Und viele Bürger helfen auch schon mit.
02.07.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
02.07.2025 | GRIN Publishing GmbH
Between East and West: New Paths to Understanding
Between East and West: New Paths to Understanding
