Widerruf einer Lebensversicherung auch nach vorheriger Kündigung möglich
22.12.2015 / ID: 213684
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html
Der Widerruf einer Lebensversicherung ist auch dann noch möglich, wenn die Police bereits gekündigt ist. Das geht aus einer Entscheidung des OLG Hamm hervor (Az.: 20 U 56/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Rückabwicklung von Lebensversicherungen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html)oder Rentenversicherungen ist auch dann noch möglich, wenn die Police vor der Erklärung des Widerspruchs bereits gekündigt wurde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 17. Juni 2016 entschieden.
In dem Fall vor dem OLG Hamm ging es um den Widerspruch eines Versicherungsnehmers. Dieser hatte im Jahr 2003 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Im Jahr 2006 kündigte er die Police. Bis dahin hatte er insgesamt Beiträge in Höhe von 32.800 Euro eingezahlt. Der Versicherer akzeptierte die Kündigung und zahlte einen Rückkaufswert von rund 14.300 Euro. Im September 2010 erklärte der Verbraucher schließlich den Widerspruch und forderte den Versicherer auf, die geleisteten Prämien zurückzuzahlen, da er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden sei. Das sah der Versicherer anders, so dass die Klage des Verbrauchers schließlich vor dem OLG Hamm landete.
Das OLG gab dem Verbraucher Recht. Er sei nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt worden. Der Belehrung habe es an der erforderlichen Deutlichkeit gefehlt, da sie nicht ausreichend vom übrigen Vertragstext hervorgehoben wurde. Inhaltlich habe sie nicht hinreichend dargestellt, dass die Widerspruchsfrist erst nach Überlassung des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren Verbraucherinformationen beginnt. Dem Verbraucher sei nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass es der Überlassung des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformationen bedarf, um die Widerrufsfrist in Lauf zu setzen.
Auch stehe eine zuvor erklärte Kündigung des Versicherungsvertrags einem späteren Widerruf nicht im Weg, stellte das OLG klar. Durch das Fehlen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung habe der Verbraucher sein Wahlrecht zwischen Kündigung und Widerspruch nicht sachgerecht ausüben können, da ihm die Möglichkeit zum Widerruf nicht ausreichend bewusst war.
Verbraucher, die ihre Lebensversicherung widerrufen möchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
03.07.2025 | ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Sänger Tom Twers rettet Puten aus Mastanlage - ANINOVA deckt grausame Zustände auf
Sänger Tom Twers rettet Puten aus Mastanlage - ANINOVA deckt grausame Zustände auf
02.07.2025 | Creative Job GmbH
Frankfurt.Trash räumt auf: Der Oeder Weg wird sauber und schöner. Und viele Bürger helfen auch schon mit.
Frankfurt.Trash räumt auf: Der Oeder Weg wird sauber und schöner. Und viele Bürger helfen auch schon mit.
02.07.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
02.07.2025 | GRIN Publishing GmbH
Between East and West: New Paths to Understanding
Between East and West: New Paths to Understanding
01.07.2025 | Förderverein Wildwasser Darmstadt e.V.
"Gewalt gegen Mädchen und Frauen geht uns alle an"
"Gewalt gegen Mädchen und Frauen geht uns alle an"
