Deutsche Kinderhilfe zur Rückfalltat in Dortmund
18.07.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Deutsche Kinderhilfe reagiert mit Fassungslosigkeit und Entsetzen auf die gestern bekannt gewordene erneute Straftat eines aus der Sicherungsverwahrung Entlassenen in Dortmund. Ein Sexualstraftäter, der nicht wegen nicht mehr vorhandener Gefährlichkeit, sondern nur aufgrund eines höchst umstrittenen Urteils des EuGH auf freien Fuß gekommen ist, wurde aufgrund des Ergebnisses einer "Fallkonferenz" nicht mehr polizeilich überwacht, sondern nur noch "betreut". Als die Überwachung endete, missbrauchte er im Januar ein siebenjähriges Mädchen. Nach Angaben der Zeitung "Der Westen" galt er sogar als Musterfall einer Resozialisierung. Eine fatale Fehleinschätzung, die ein siebenjähriges Mädchen mit einer lebenslangen Traumatisierung zahlen muss. Durch die Vortaten und die deshalb angeordnete Sicherungsverwahrung wurde die Wiederholungsgefahr des Mannes eindeutig gutachterlich attestiert - hier sollte bei behördlichem Handeln in erster Linie der Schutz der Öffentlichkeit vor einem hochgefährlichen Täter im Vordergrund stehen. Stattdessen auf eine "Resozialisierung" zu setzen, ist bei einem pädokriminellen Triebtäter unverantwortlich, mehr als fahrlässig und ein krasses Behördenversagen.
Die Deutsche Kinderhilfe fordert eine rückhaltlose Aufklärung der Vorgänge. Es bedarf zukünftig eines standardisierten und einheitlichen Vorgehens, wie mit diesen Tätern verfahren wird, denn leider ist dieser Fall in NRW kein Einzelfall. Ebenfalls gestern wurde in Münster ein weiterer Fall eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftäters abgeurteilt. Der Täter wurde nun endgültig in die Sicherungsverwahrung genommen, weil er ein fünfjähriges Mädchen in der unmittelbaren Nachbarschaft missbrauchte. Die Nachbarn wussten nichts von der Vorstrafe des Mannes, die Behörden hielten den Täter für ungefährlich und überwachten ihn nicht.
Es stellt sich die Frage, ob die Überwachung derartiger Straftäter in NRW aus Kostengründen unterbleibt - das "Modell Heinsberg" (24 Stunden Überwachung eines gefährlichen Wiederholungstäters) belastet den Staat mit sechsstelligen Beträgen monatlich - oder ob hier leichtfertig aus falsch verstandener Rücksichtnahme auf die Resozialisierung hochgefährlicher Pädokrimineller Leib und Leben von Kindern grob fahrlässig gefährdet werden.
"Die Deutsche Kinderhilfe fordert angesichts mehr als 60 in Freiheit befindlicher ehemaliger Sicherungsverwahrter bundesweit eine außerordentliche Innenministerkonferenz, damit bundeseinheitlich die Überwachung derartiger Täter geregelt wird. Auf Kosten der Opfer wird derzeit die Verantwortung auf die lokalen Behörden abgeschoben, die mit diesem Problem offenkundig hoffnungslos überfordert sind", so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Die Fehleinschätzung des Täters seitens der Behörden ist deutlich zu kritisieren und wirft die Frage nach der Verantwortung auf. Konsequenzen sind zwingend geboten. Die Akten dürfen nicht wegen der nun erfolgten Verurteilung geschlossen werden. Die Deutsche Kinderhilfe fordert eine unabhängige Untersuchung des Vorgehens der Sicherheitsbehörden. Dies ist auch erforderlich, da aufgrund der Rechtsprechung des EuGH weitere gefährliche ehemalige Sicherungsverwahrte auf freiem Fuß leben oder frei kommen werden. Hier bedarf es einheitlicher Vorgehensweisen, um weitere Opfer zu verhindern. Auch wenn der Täter das Kind nicht getötet hat, der Missbrauch wird das Opfer lebenslang verfolgen - dies hätte verhindert werden können.
Informationen über die Deutsche Kinderhilfe finden Sie neben der offiziellen Webseite auch auf den Themenportalen http://www.deutsche-kinderhilfe.eu und http://www.kinderschutz-in-deutschland.de
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Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen der Vorstandsvorsitzende Georg Ehrmann unter 0160 3645685 zur Verfügung.
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