Durch Selbstanzeige hohe Strafen wegen Steuerhinterziehung vermeiden
29.01.2016 / ID: 215845
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Wer Steuern hinterzogen hat, muss mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen rechnen. Um einer Verurteilung zu entgehen, können Steuersünder nach wie vor eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Dass Steuerhinterziehung schon längst kein Kavaliersdelikt mehr ist, ist hinlänglich bekannt. Dass aber Haftstrafen nicht erst bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe drohen, ist weniger publik. In vielen Fällen von Steuerhinterziehung kommen die Steuersünder noch mit einer Geldstrafe davon. Aber schon bei Hinterziehungssummen ab 100.000 Euro hält der Bundesgerichtshof eine Geldstrafe nicht mehr für ausreichend. Haftstrafen könnten bei Hinterziehungsbeträgen ab einer Million Euro auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, so die Ansicht des BGH. Diese Beträge sind allerdings nicht in Stein gemeißelt. Vielmehr müsse bei der Festsetzung des Strafmaßes immer der Einzelfall genau betrachtet werden.
Damit es erst gar nicht zu einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kommt, können Steuersünder nach wie vor die strafbefreiende Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) nutzen. Damit diese wirken kann, muss sie aber rechtzeitig gestellt werden, also bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wurde. Das Risiko der Entdeckung steigt immer noch kontinuierlich. Der internationale Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wird weiter verschärft und Steueroasen nach und nach trockengelegt. Nächster Meilenstein im Kampf gegen Steuerhinterziehung ist der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017. Dann gibt es kaum noch eine Möglichkeit, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen.
Daher sollte mit einer Selbstanzeige nicht mehr lange gewartet werden. Übereilt sollte sie aber trotz des Entdeckungsrisikos auch nicht abgegeben werden. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein. Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die Selbstanzeige allerdings kaum zu erfüllen. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige misslingt, ist groß.
Sicherer ist es sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die jeden Fall einzeln bewerten und die Selbstanzeige so verfassen können, dass sie strafbefreiend wirkt.
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