Wölbern Holland 64: Schadensersatzansprüche der Anleger
01.02.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/woelbern-invest.html
Eine Umfinanzierung soll den Fortbestand des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 64 sichern. Langfristige Kredite sollen abgelöst und bei einer anderen Bank refinanziert werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der geschlossene Immobilienfonds Wölbern (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/woelbern-invest.html)Holland 64, den das Emissionshaus Wölbern Invest 2008 auflegte, steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Eine Abwertung der beiden Fondsimmobilien in Arnheim und Haarlem habe zu einer Verletzung der Kreditbedingungen, der sog. Loan-to-Value-Klausel, geführt, berichtet "fonds professionell online". Daher möchte die Bank offenbar aus der Finanzierung aussteigen. Die Fondsgeschäftsführung möchte daher die langfristigen Kredite ablösen und bei einer anderen Bank refinanzieren. Für eine Sondertilgung werde ein großer Teil der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft genutzt. Die geplante Umschuldung sei nötig, um das Fortbestehen des Fonds mittelfristig zu sichern.
Der geschlossene Immobilienfonds Wölbern Holland 64 investierte in zwei Büroimmobilien in Arnheim bzw. in Haarlem. Der Markt für Büroimmobilien in den Niederlanden erwies sich in den vergangenen Jahren als schwierig. In vielen Orten gibt es leerstehende Büroflächen. Das kann sich negativ auf zu erwartende Mieterlöse auswirken. Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 64 müssen die weitere Entwicklung aber nicht tatenlos abwarten. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der ihre rechtlichen Möglichkeiten und die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz überprüfen kann.
Für die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ergeben sich verschiedene Ansatzpunkte. Offenbar wurde in dem Verkaufsprospekt die mit der Bank vereinbarte Loan-to-Value-Klausel nicht angegeben. Bei einer Verletzung dieser Klausel kann die Bank Sondertilgungen verlangen und Ausschüttungen an die Anleger verhindern. Die Verletzung dieser Kreditbestimmung führte nun auch zu Schwierigkeiten mit der finanzierenden Bank. Angaben in Emissionsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen kann.
Auch in den Anlageberatungsgesprächen müssen die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden. Dazu zählt insbesondere das Totalverlust-Risiko. Werden Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, können sich daraus ebenso Schadensersatzansprüche ergeben wie aus Prospekthaftung.
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