Steuerhinterziehung: Für die Selbstanzeige gibt es keine Lösung von der Stange
02.02.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Ende 2015 hat der Bundestag grünes Licht für den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten gegeben. Für Steuerhinterzieher bleibt als Ausweg nur die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem automatischen Informationsaustausch von Bankdaten hat die Steuerfahndung ein weiteres scharfes Instrument im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung an die Hand bekommen. Inzwischen haben mehr als 70 Staaten die Bereitschaft erklärt, an diesem Informationsaustausch ab 2017 oder ein Jahr später mitzuwirken. Staaten wie die Schweiz, Liechtenstein, Österreich oder auch die Cayman Inseln müssen von der Liste der Steueroasen gestrichen werden.
Wer unversteuerte Einkünfte auf Bankkonten der teilnehmenden Staaten deponiert hat, muss mehr denn je damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird. In dem Fall droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung verbunden mit hohen Geldstrafen oder auch Haftstrafen. Der einzige gangbare Weg, der den Betroffenen noch bleibt, ist die strafbefreiende Selbstanzeige. Durch sie kann eine Verurteilung verhindert werden. Möglich ist das aber nur, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt wird, also bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird, und wenn sie vollständig und fehlerfrei ist.
Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Daher sollte sie sehr gewissenhaft vorbereitet und nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Dabei sind Fehler fast vorprogrammiert und führen dazu, dass die Selbstanzeige missglückt und weiterhin eine Verurteilung droht.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen, dass kein Fall wie der andere ist und es für die Selbstanzeige keine Lösung von der Stange gibt. Vielmehr muss die Selbstanzeige konkret auf den Einzelfall zugeschnitten sein, damit sie auch strafbefreiend wirken kann.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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