Pressemitteilung von Michael Rainer

Nordcapital MS Voge Master: Amtsgericht Hamburg eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren


05.02.2016 / ID: 216626
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/nordcapital-gmbh-schiffsfonds.html
Die Gesellschaft des von Nordcapital aufgelegten Schiffsfonds MS Voge Master ist zahlungsunfähig. Das AG Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 1. Februar eröffnet (Az. 67c IN 37/16).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Nordcapital (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/nordcapital-gmbh-schiffsfonds.html)legte den Schiffsfonds MS Voge Master im Juli 2006 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro an dem Massengutfrachter beteiligen. Die Beteiligung an dem Schiffsfonds konnte allerdings nur in den Anfangsjahren ihrer prognostizierten Erwartungen erfüllen. Später blieben die Ausschüttungen aus. 2012 verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage derart, dass ein Sanierungskonzept umgesetzt werden musste.

Letztlich waren auch diese Sanierungsmaßnahmen nicht nachhaltig von Erfolg gekrönt und die Fondsgesellschaft musste Insolvenzantrag stellen. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Hamburg nun eröffnet. Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass sie mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen müssen. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüft und ggf. Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 erlebten viele Anleger das glatte Gegenteil. Etliche Schiffsfonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz endeten. Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Da sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen die damit auch im unternehmerischen Risiko, das auch im Totalverlust der Einlage enden kann. Schon aufgrund des Totalverlust-Risikos sind Schiffsfonds in der Regel auch nicht als Altersvorsorge geeignet.

Ebenso hätten die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs oder die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Da sich die Anleger seit Sommer 2006 an dem Schiffsfonds MS Voge Master beteiligen konnten, droht schon bald die Verjährung der Ansprüche. Anleger sollten daher jetzt handeln.

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