Risiko Schwarzgeld: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung noch rechtzeitig stellen
15.02.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Wer noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten hat, geht ein hohes Risiko ein. Bevor das Schwarzgeld entdeckt wird, kann noch eine strafbefreiende Selbstanzeige gestellt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei Steuerhinterziehung verstehen die Behörden keinen Spaß. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, drohen Geldstrafen oder Haftstrafen. Freiheitsstrafen kommen schon bei einer Steuerhinterziehung in Höhe von 100.000 Euro in Betracht. Auch wenn das Strafmaß immer vom Einzelfall abhängig ist, sollten Steuersünder kein unnötiges Risiko eingehen. Solange die Tat durch die Behörden noch nicht entdeckt ist, können sie noch eine Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)stellen und dadurch einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entgehen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird, steigt jedoch kontinuierlich an. Wurden beispielsweise durch den Ankauf von Steuer-CDs und andere Maßnahmen schon zahlreiche Steuersünder überführt, so hat die Steuerfahndung mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten noch ein weiteres scharfes Instrument an der Hand. Der automatische Informationsaustausch unter mehr als 70 Staaten beginnt 2017. Neben persönlichen Informationen und Kontodaten übermittelt die Bank dann u.a. automatisch Angaben zu Zinserträgen, Dividenden, Guthaben oder Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen. Unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten in den teilnehmenden Staaten können dann kaum noch vor dem Fiskus verborgen bleiben.
Wer noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen möchte, sollte bald handeln. Ist die Steuerhinterziehung erst entdeckt, ist die Selbstanzeige nicht mehr möglich. Allerdings muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Nur dann kann sie strafbefreiend wirken.
Die hohen Anforderungen sind von einem Laien kaum zu erfüllen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige in der Konsequenz misslingt, ist groß.
Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie auch strafbefreiend wirkt.
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