friedola Gebr. Holzapfel GmbH: Anleger müssen Forderungen bis 29. März anmelden
19.02.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Für die Anleger der friedola Gebr. Holzapfel GmbH wird der Totalverlust immer wahrscheinlicher. Das Amtsgericht Eschwege hat am 1. Februar das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 3 IN 73/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger, die sich an der <a href=" http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html der friedola Gebr. GmbH beteiligt haben, ist die Insolvenz besonders bitter. Sie waren bereits zu Zugeständnissen bereit und hatten den Weg für ein Sanierungskonzept frei gemacht. Doch Ende vergangenen Jahres meldete das Unternehmen dennoch Insolvenz an. Nun müssen die Anleger hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten.
Zunächst geht es für die Anleger nun darum, ihre Forderungen schriftlich und begründet bis zum 29. März beim Insolvenzverwalter einzureichen. Eine Gläubigerversammlung ist für den 26. April geplant. Dabei geht es u.a. um die Prüfung der angemeldeten Forderungen, den weiteren Fortgang des Verfahrens, um eine vorläufige Fortführung des Unternehmens oder die Stilllegung oder auch um die Veräußerung des Betriebs. Für die Anleger von entscheidender Bedeutung ist auch die Höhe und Verwertung der Insolvenzmasse. Allerdings können die Anleger nicht davon ausgehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger vollständig zu bedienen. Vielmehr müssen sie mit hohen finanziellen Verlusten rechnen.
Um den Schaden zu minimieren, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie nicht nur im Insolvenzverfahren begleiten, sondern auch weitere rechtliche Schritte überprüfen. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Diese können u.a. aus Prospekthaftung oder einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. So müssen beispielsweise die Angaben in den Prospekten vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein genaues Bild über die Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen kann. Ebenso müssen die Risiken in den Beratungsgesprächen umfassend dargelegt werden. Ist dies nicht geschehen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
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