Insolvenz der Frankfurter Maple Bank
24.02.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Die Frankfurter Maple Bank ist insolvent. Die BaFin hat am 11. Februar 2016 den Entschädigungsfall festgestellt. Das AG Frankfurt hat das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 128/16 M-18-5).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Finanzaufsicht BaFin hat für die deutsche Tochter der kanadischen Maple Bank am 11. Februar 2016 den Entschädigungsfall festgestellt. Tags zuvor hatte die BaFin Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Maple Bank GmbH beim Amtsgericht Frankfurt eingereicht, das Insolvenzverfahren wurde eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.
Schon am 6. Februar hatte die BaFin wegen drohender bilanzieller Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegenüber der Bank erlassen und ein Moratorium angeordnet. Die Maple Bank war durch umstrittene Aktiengeschäfte (Cum-Ex-Geschäfte) ins Visier der Steuerfahndung geraten und von der Staatsanwaltschaft durchsucht worden. Medienberichten zu Folge besteht der Verdacht, dass Steuern in Höhe von rund 450 Millionen Euro hinterzogen wurden. Nun ist offensichtlich, dass die Maple Bank ihre rund 2,6 Milliarden Euro Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden nicht zurückzahlen kann.
Die Einlagen der Kunden sind durch das Einlagensicherungsgesetz geschützt; die Maple Bank gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an. Sollte es dennoch zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung kommen, können sich betroffene Gläubiger an im <a href="/a http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html versierte Rechtsanwälte wenden.
Nachdem die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, kann die EdB die Forderungen der Kunden prüfen und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigen. In besonderen Ausnahmefällen auch bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Darüber hinaus ist die Bank auch Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken. Der Fonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Der Fonds schützt die Einlagen der Kunden bis zu einer Sicherungsgrenze von rund 60 Millionen Euro. Zu den Kunden der Maple Bank soll auch das Land Nordrhein-Westfalen gezählt haben. Wie u.a. die Rheinische Post berichtet, hatte NRW ca. 62,5 Millionen Euro bei der Bank angelegt.
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