Darlehen jetzt widerrufen: Widerrufsrecht bei Altverträgen erlischt am 21. Juni 2016
26.02.2016 / ID: 218925
Politik, Recht & Gesellschaft
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Wer sein Darlehen noch widerrufen möchte, sollte jetzt handeln. Der Deutsche Bundestag hat das Aus für den Widerrufsjoker beschlossen. Demnach ist der Widerruf nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Etliche zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen weisen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auf. Dadurch wurde die Widerrufsfrist in vielen Fällen nie in Lauf gesetzt und diese Altverträge können nach wie vor widerrufen werden. Der Bundestag hat allerdings am 18. Februar das Ende dieses sog. "ewigen Widerrufsrechts" beschlossen. Demnach ist der Widerruf bei Altverträgen nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.
Verbraucher, die ihr Darlehen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)noch widerrufen und von den nach wie vor niedrigen Zinsen profitieren möchten, sollten jetzt handeln. Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerruf ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Schon geringe inhaltliche oder formale Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung können dazu führen, dass der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Die Folge ist, dass die betroffenen Darlehensverträge auch heute noch widerrufen werden können. Eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank muss dann nicht gezahlt werden. Im Gegenteil: Bei Darlehen die unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst wurden, besteht häufig die Möglichkeit, sich dieses Entgelt von der Bank zurückzuholen.
Allerdings müssen Verbraucher damit rechnen, dass Banken und Sparkassen den Widerruf nicht anerkennen und sich darauf berufen, dass das Widerrufsrecht bereits verwirkt oder treuwidrig ausgeübt worden sei. Dieser Argumentation haben aber verschiedene Gerichte inzwischen den Boden entzogen und verbraucherfreundlich entschieden. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung lässt sich das Darlehen in vielen Fällen widerrufen. Typische inhaltliche Fehler in Widerrufsbelehrungen sind z.B. missverständliche Angaben zum Fristbeginn oder auch die Verwendung von Fußnoten.
Für Verbraucher ist es nicht immer leicht zu erkennen, ob sie ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Zur Überprüfung ihrer Widerrufsbelehrung und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche können sie sich an einen im Bankrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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