Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Internetkonzern ein
04.03.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html
Das Bundeskartellamt hat am 2. März ein Verfahren gegen einen Internetriesen eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, so die Behörde.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Einschätzung des Bundeskartellamts könnte das Internetunternehmen seine marktbeherrschende Stellung im Bereich sozialer Netzwerke missbrauchen und damit gegen das Kartellrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html)verstoßen.
Wie die Wettbewerbsbehörde mitteilt, geht sie dem Anfangsverdacht nach, dass das Unternehmen durch die Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung missbrauche und gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoße. Ein entsprechendes Verfahren wurde jetzt eingeleitet. Für werbefinanzierte Internetdienste hätten die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Daher müsse auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Nutzer über Art und Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt wurden, so der Präsident des Bundeskartellamts in einer Pressemitteilung.
Kritikpunkt ist, dass das Internetunternehmen von seinen Nutzern eine Einwilligung der Datenerhebung und Datennutzung verlange. Die Erstellung der Nutzerprofile ermögliche Unternehmen ein zielgenaues Werben. Nach dem nationalen Datenschutzrecht bestünden erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise. Sollte ein Zusammenhang mit der marktbeherrschenden Stellung bestehen, könnte auch ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegen. Das Bundeskartellamt führt das Verfahren in enger Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzverbänden, Datenschutzbeauftragten, der Europäischen Kommission sowie Wettbewerbsbehörden anderer EU-Mitgliedsstaaten.
Um einen funktionierenden und vielgestaltigen Wettbewerb zu gewährleisten, werden Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung streng geahndet und ziehen entsprechende Sanktionen nach sich.
Um zeitaufwendige und kostenintensive rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten im Kartellrecht versierte Rechtsanwälte frühzeitig hinzugezogen werden. Sie können prüfen, ob kartellrechtliche Bedenken bestehen können und überwinden möglicherweise bestehende Schwierigkeiten. Sollten bereits Forderungen gegen das Unternehmen wegen vermeintlicher Kartellrechtsverstöße bestehen, übernehmen kompetente Rechtsanwälte auch die Abwehr der Ansprüche. Im umgekehrten Fall können auch Forderungen gegen Unternehmen geltend gemacht werden, die gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.02.2025 | Bund-Verlag GmbH
Bewerbungsstart für den Deutschen Personalräte-Preis
Bewerbungsstart für den Deutschen Personalräte-Preis
04.02.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Tag mehr Zeit für die Zustellung des Steuerbescheids
Ein Tag mehr Zeit für die Zustellung des Steuerbescheids
03.02.2025 | Angela Barzen Coach & Speaker
Wie wir jetzt Menschen begeistern und für Veränderung motivieren
Wie wir jetzt Menschen begeistern und für Veränderung motivieren
03.02.2025 | Brain-s-Park UG
Robonetiker Peter Stellbrink erhält Speaker Award in Gold
Robonetiker Peter Stellbrink erhält Speaker Award in Gold
03.02.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Menschenlesen in der Politik
Menschenlesen in der Politik