Ansprüche bei Querschnittslähmungen - Nur ein Fachanwalt kann helfen
18.03.2016 / ID: 221409
Politik, Recht & Gesellschaft
Die deutsche Rechtsprechung bleibt bei den Schadenersatzsummen bei Personenschäden deutlich hinter den Summen zurück, die beispielsweise in den USA festgesetzt werden. Ohne Spezialisten, wie die Fachanwälte der Kanzlei Schah Sedi und Schah Sedi (http://www.schah-sedi.de)in Tessin, ist es sehr schwierig, überhaupt eine angemessene Entschädigung zu bekommen. Der Grund dafür ist, dass bei Personenschäden die Beweisführung oft sehr kompliziert ist, denn es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den körperlichen Schäden und einem bestimmten Ereignis hergestellt werden.
Die Besonderheiten bei einer Querschnittslähmung
Um die Angemessenheit der Schadenersatzansprüche bei einer Querschnittslähmung beurteilen zu können, benötigt der eingeschaltete Fachanwalt nicht nur Kenntnis zu berücksichtigenden Gesetze. Er sollte sich auch auf dem Gebiet der Medizin auskennen, denn gerade bei Querschnittslähmungen spielen bei der Höhe der Schadenersatzforderungen die Potentiale zur Kompensation der Schäden, beispielsweise durch moderne Hilfsmittel der Orthopädietechnik sowie implantierbaren Elektroden, eine wichtige Rolle. Außerdem unterscheiden sich die Langzeitfolgen anhand des Abschnitts, in dem die Nervenbahnen unterbrochen wurden.
Der Fokus liegt auf der Wiederherstellung
Im Vordergrund der geltend gemachten Ansprüche stehen aufgrund der inzwischen erwiesenen teilweisen Regenerationsfähigkeit der Nervenbahnen vor allem die Therapien, die zeitnah nach dem auslösenden Ereignis durchgeführt werden sollten. Hier muss ein Fachanwalt für Schadenersatzrecht auch die Unterschiede der Erstattungsfähigkeit der Therapien durch die privaten und gesetzlichen Krankenkassen sowie den Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung kennen. Das ist bei den Spezialisten der Kanzlei Schah Sedi und Schah Sedi der Fall, was dazu führt, dass sie ihre Mandanten auch in Bezug auf die Zukunftsschadenvorbehalte fachkundig beraten können.
Was ist beim Schadenersatz für Querschnittslähmung noch zu beachten?
In der Schadenregulierung gibt es bei der Querschnittslähmung einige Besonderheiten. Dazu gehören beispielsweise Rollstühle mit ergänzenden Ausstattungen und die sich daraus ergebenden Erfordernisse an den behindertengerechten Umbau der Wohnungen und Häuser der Geschädigten. Auch die Notwendigkeit von Fahrzeugumbauten muss beim Schadenersatz mit berücksichtigt werden. Diese Faktoren fallen unter die vermehrten Bedürfnisse, zu denen auch absehbare Erhöhungen der Heizkosten gehören, da mit einer Querschnittslähmung ein verändertes Temperaturempfinden verbunden ist. Die Kanzlei Schah Sedi und Schah Sedi hat gerade im Bereich der Pflege Konzepte entwickelt, die maßgeschneidert die Pflege erfolgreich regeln, damit die Betroffenen und die Angehörigen spürbar entlastet werden. Ebenfalls müssen bei den Schadenersatzansprüchen die zu leistenden Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel sowie der behinderungsbedingte Pflegebedarf und der Haushaltsführungsschaden mit beachtet werden. Allein diese Bandbreite an zu berücksichtigenden Faktoren zeigt, dass sich Menschen, die durch das Verschulden Dritter eine Querschnittslähmung erlitten haben, am besten beraten sind, wenn sie sich an einen darauf spezialisierten Fachanwalt wenden.
http://www.schah-sedi.de/
Anwaltssozietät bürgerlichen Rechts Schah Sedi & Schah Sedi
Ernst-Thälmann-Straße 12 18195 Tessin
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