Durch den Widerruf von Darlehen lassen sich mehrere tausend Euro sparen
29.04.2016 / ID: 225550
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html Bei einem erfolgreichen Widerruf eines Darlehens schuldet die Bank dem Verbraucher auch einen Nutzungsersatz. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Widerruf eines vor Jahren geschlossenen Darlehens kann sich für viele Verbraucher lohnen. Durch den Widerruf wird der Kredit rückabgewickelt und beide Parteien erhalten die erbrachten Leistungen zurück. Der Verbraucher kann dann günstig umschulden und von den historisch niedrigen Zinsen profitieren. Gerade bei Immobiliendarlehen kann die Zinslast so erheblich gesenkt werden.
Die Ersparnis für den Verbraucher kann aber noch weitaus größer sein. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. September 2015 (Az.: XI ZR 116/15) schuldet die Bank bei der Rückabwicklung des Darlehens nicht nur die Herausgabe der erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen, sondern auch einen Nutzungsersatz für die vermutete Nutzung dieser Leistungen, also auf einen Betrag, den die Bank mit dem Geld des Darlehensnehmers erwirtschaftet hat. Auch dadurch können noch einmal mehrere tausend Euro zusammenkommen. Wurde ein Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bereits abgelöst, kann das Vorfälligkeitsentgelt nach einem erfolgreichen Darlehenswiderruf von der Bank zurückverlangt werden.
Im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html) erfahrene Rechtsanwälte können prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Darlehenswiderruf vorliegen. Gerade bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen haben die Banken und Sparkassen häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Diese führen in den meisten Fällen dazu, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und diese Altverträge auch heute noch widerrufbar sind. Verschiedene Oberlandesgerichte haben inzwischen entschieden, dass die Banken sich nicht auf Vertrauensschutz berufen können, wenn sie von der Musterbelehrung abweichende Widerrufsbelehrungen verwendet haben. Auch die von den Banken gerne vorgetragenen Argumente wie Verwirkung des Widerrufsrechts oder treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts haben viele Gerichte zurückgewiesen. Liegt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vor, bestehen in vielen Fällen gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf.
Allerdings ist nach einer Gesetzesänderung der Widerruf von zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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