Illegale Preisabsprache bei Bier: Bundeskartellamt verhängt hohe Bußgelder
11.05.2016 / ID: 226763
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html
Wegen verbotener Preisabsprachen zwischen Herstellern und Handelsunternehmen hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von insgesamt 242 Millionen Euro verhängt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit einem Gesamtbußgeld von rund 242 Millionen Euro hat das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben eines seiner aufwendigsten Bußgeldverfahren nahezu abgeschlossen, das bereits im Januar 2010 seinen Anfang genommen hatte. Durch illegale Absprachen über die Ladenpreise haben Hersteller und Handelsunternehmen gegen das Kartellrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html)verstoßen. Betroffen waren die Warengruppen Bier, Kaffee, Süßwaren, Tiernahrung und Körperpflegeprodukte.
Wegen Preisabsprachen einer Brauerei und Händlern über die Verkaufspreise im Geschäft für verschiedene Biersorten ergingen Bußgelder in einer Höhe von insgesamt ca. 90,5 Millionen Euro. Weitere Bußgeldbescheide ergingen nach Angaben des Kartellamts in den Bereichen Kaffee und Süßwaren.
Nach Angaben der Wettbewerbshüter hätten die Brauerei und verschiedene Händler die Erhöhung der Ladenpreise für diverse Biersorten abgesprochen und darauf gehofft, dass sich die Preiserhöhung auch bei anderen Händlern durchsetze. Leidtragende solcher Absprachen seien die Verbraucher. In dem nun nahezu abgeschlossenen Verfahren ging es um sog. Vertikalabsprachen, also Absprachen zwischen Produzenten und Handelsketten. Diese Absprachen sind ebenso verboten wie die Absprachen der Hersteller oder Händler untereinander.
Absprachen, die den fairen Wettbewerb behindern, können nach dem Kartellrecht streng sanktioniert werden. Dabei bleibt es nicht immer bei Bußgeldern. Ebenso können auf die betroffenen Unternehmen Schadensersatzforderungen oder auch strafrechtliche Konsequenzen zukommen. Das gilt auch für die leitenden Organe der Unternehmen.
Verstöße gegen das Kartellrecht müssen nicht immer so offensichtlich sein wie sie es z.B. bei Preisabsprachen sind. Auch in scheinbar unbedeutenden Vertragsklauseln können Verstöße gegen das Kartellrecht zu finden sein und unangenehme Konsequenzen zur Folge haben. Daher ist es ratsam, Verträge auch im Hinblick auf kartellrechtliche Bedenken von erfahrenen Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Das gilt auch, wenn bereits Forderungen gegen das Unternehmen wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße bestehen oder Ansprüche gegen andere Unternehmen durchgesetzt werden sollen.
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