Die Böhmermann-Debatte und das Strafrecht in Deutschland
27.05.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Debatte um Jan Böhmermann beschäftigt ganz Deutschland. Es geht um den Paragraph § 103 StGB, der nun abgeschafft werden soll. Auch der Ruf nach einer Reform des kompletten politischen Strafrechts wird nun laut, wie die <a href="http://www.muth-aglaia.de">Fachanwältin für Strafrecht Aglaia C. Muth aus München</a> bestätigt.
Das Schmähgedicht von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan hat große Wellen geschlagen. Der Staatspräsident der Türkei hat darauf mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten reagiert. Nun hat aber auch der Bundesjustizminister Heiko Maas sich dazu geäußert und gemeint, dass der § 103 nach 150 Jahren nicht mehr zeitgemäß sein könnte.
Aber nicht nur dieser Paragraph, sondern das gesamte politische Strafrecht sollte geprüft und reformiert werden. Es handelt von einem Strafrecht um die Gefährdung von innen, wie der Paragraph §84 StGB und §86 StGB deutlich machen. Diese Paragraphen handeln von der Fortführung einer verfassungswidrigen Partei und der Verbreitung von Propagandamitteln. Hier wird deutlich, dass das Strafrecht eine Reform dringend nötig hat. Denn die Probleme heutiger Zeit sind vor allem von äußerlichem Charakter, wie man am Beispiel des Terrorismus und der globalen Kriminalität sehr gut erkennen kann.
Um dieser Problematik zu genügen hat der Gesetzgeber ein "Flickwerk aus Vorverlagerungen und Einzelfallregelungen geschafften”, so Legal Tribune Online. Die Modernisierung des politischen Strafrechts ist also nicht mehr abzuhalten. Auch der Fall von Edward Snowden und die Problematik um Big Data und Cyberwar machen deutlich, dass man diesen neuen Aufgaben und Anforderungen gewachsen sein muss und sich der Zeit anpassen muss, genauso wie auch das Strafrecht sich der Zeit anpassen muss.
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