Arbeitsrecht Münster informiert: Ehemann ist Empfangsbote
28.07.2011 / ID: 22955
Politik, Recht & Gesellschaft
In seiner Entscheidung vom 09.06.2011 hat das Bundesarbeitsgericht nochmals klargestellt, dass eine Kündigung als zugegangen gilt, wenn sie so in den Machtbereich des Gekündigten gelangt ist, dass unter gewöhnlichen Umständen unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung damit zu rechnen ist, dass der Gekündigte Kenntnis nehmen kann.
Das Bundesarbeitsgericht sieht insoweit eine Person, die mit dem Empfänger in einem Haushalt lebt und aufgrund ihrer Reife und Fähigkeiten geeignet erscheint, die Erklärung weiterzuleiten als Empfangsboten an. Ehegatten sind daher nach Ansicht des Bundesarbeitsgericht Empfangsboten.
Das Bundesarbeitsgericht weist weiter darauf hin, dass nach der Verkehrsauffassung damit zu rechnen sei, dass der Ehemann, dem am Nachmittag die Kündigung für seine Ehefrau zugestellt wird, diese nach Rückkehr nach Hause noch am gleichen Tag weiterleitet.
Fazit: Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eröffnet dem Arbeitgeber neue Möglichkeiten der Zustellung des Kündigungsschreibens. Insbesondere die Fiktion des Bundesarbeitsgerichts, dass die Kündigung noch am selben Tage weitergeleitet werde, ist als arbeitgeberfreundlich zu bewerten. Manch ein Arbeitnehmer, der mit einer Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes spekulierte wird nun ein böses Erwachen erleben.
http://www.familienrecht-senden.de
Jakobs/Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft
Wilhelm-Haverkamp-Straße 7 48308 Senden
Pressekontakt
http://www.familienrecht-senden.de
Jakobs/Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft
Wilhelm-Haverkamp-Straße 7 48308 Senden
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Herbert Jakobs
20.03.2014 | Herbert Jakobs
PROKON: Konzernverlust bis 400 Millionen Euro?
PROKON: Konzernverlust bis 400 Millionen Euro?
28.07.2011 | Herbert Jakobs
Familienrecht Münster - Unterhalt nicht allein vom Kindesalter abhängig
Familienrecht Münster - Unterhalt nicht allein vom Kindesalter abhängig
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.02.2026 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
"Hände weg von Therapiehonoraren" - Psychotherapeuten wehren sich gegen geplante Kürzung um 10 Prozent
"Hände weg von Therapiehonoraren" - Psychotherapeuten wehren sich gegen geplante Kürzung um 10 Prozent
29.01.2026 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Psychotherapeuten mahnen zur Solidarität mit kranken Menschen und nicht zu deren Verurteilung als "Blaumacher"
Psychotherapeuten mahnen zur Solidarität mit kranken Menschen und nicht zu deren Verurteilung als "Blaumacher"
27.01.2026 | SCJ Berlin e.V. c/o
Religionsfreiheit unter Druck: Kritik an staatlicher Einmischung in Glaubensangelegenheiten
Religionsfreiheit unter Druck: Kritik an staatlicher Einmischung in Glaubensangelegenheiten
23.01.2026 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Justizministerium: elektronische Patientenakte observationsfrei bei E-Evidence-Verordnung - Erfolg des DPNW
Justizministerium: elektronische Patientenakte observationsfrei bei E-Evidence-Verordnung - Erfolg des DPNW
22.01.2026 | LEDSTEIN AG
Zwischen Dauerkrise und Dauermeinung: Warum innere Mündigkeit heute entscheidend wird
Zwischen Dauerkrise und Dauermeinung: Warum innere Mündigkeit heute entscheidend wird

