GEBAB MT Arctic Bridge: Möglichkeiten der Anleger
10.06.2016 / ID: 230049
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/gebab-unternehmensgruppe.html Die prospektierten Erwartungen konnte der 2007 emittierte Schiffsfonds GEBAB MT Arctic Bridge nicht erfüllen. Enttäuschte Anleger können noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der von der GEBAB Unternehmensgruppe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/gebab-unternehmensgruppe.html) aufgelegte Schiffsfonds MT Arctic Bridge konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Die Anleger konnten sich seit August 2007 an dem Fonds mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt sollen die Anleger rund 19 Millionen Euro investiert haben. Mit dem Geld beteiligten sie sich an dem Produktentanker MT Arctic Bridge.
Wie bei vielen anderen Schiffsfonds auch, machten sich auch hier die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 bemerkbar. Überkapazitäten und sinkende Charterraten sorgten für wirtschaftliche Schwierigkeiten bei der Fondsgesellschaft. 2012 musste schließlich ein Sanierungskonzept umgesetzt werden, um den angeschlagenen Fonds zu retten. 2,5 Millionen Euro zahlten die Gesellschafter noch einmal ein.
Ob dies reicht, um die Fondsgesellschaft nachhaltig zu sanieren und den Anlegern die erhofften Renditen zu bescheren, ist ungewiss. Zumal sich die Handelsschifffahrt nach wie vor in der Krise befindet. Bisher verlief die Beteiligung für die Anleger jedenfalls enttäuschend und die erhofften Ausschüttungen blieben zum großen Teil aus. Anleger haben nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Allzu lange sollten sie damit allerdings nicht mehr warten. Da sie sich seit Sommer 2007 an dem Fonds beteiligen konnten, droht in einem guten Jahr die Verjährung der Forderungen. Um ihre Ansprüche geltend zu machen, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Prospektfehler oder eine fehlerhafte Anlageberatung können der Schlüssel für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein. Anhand der Prospektangaben muss sich der Anleger ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Beteiligung machen können. Ebenso hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen über die Risiken, insbesondere das Totalverlust-Risiko, umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken allerdings häufig verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt, so dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/gebab-unternehmensgruppe.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.06.2025 | Saturdays for Children
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
27.06.2025 | Daniel Reisenbichler
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
27.06.2025 | Schöne neue Welt
Kulturelle Krise statt Einzeltäter-Drama: Zeit für ein neues Systemverständnis
Kulturelle Krise statt Einzeltäter-Drama: Zeit für ein neues Systemverständnis
25.06.2025 | Advokaturbüro Dr. Norbert Seeger
Norbert Seeger aus Liechtenstein - Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht
Norbert Seeger aus Liechtenstein - Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht
25.06.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
