Widerruf von Darlehen landet wieder vor dem BGH
13.06.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Am 21. Juni endet zwar das Widerrufsrecht für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen. Die Thematik Widerruf wird die Gerichte aber über dieses Datum hinaus beschäftigen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach einer Gesetzesänderung endet das "ewige Widerrufsrecht" für zwischen November 2002 und 10. Juni 2010 geschlossene Immobiliendarlehen am 21. Juni 2016. Bis zu diesem Datum muss der Widerruf bei der Bank oder Sparkasse eingegangen sein. Die rechtlichen Streitigkeiten zur Wirksamkeit eines Widerrufs sind damit aber nicht beendet. So muss der Bundesgerichtshof am 12. Juli (Az.: XI ZR 564/15) über die Revision einer Bank gegen ein Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg entscheiden.
In dem konkreten Fall hatten die Verbraucher 2008 ein Darlehen abgeschlossen und dieses im Jahr 2013 widerrufen. Das OLG Nürnberg entschied, dass der Widerruf wirksam erfolgt sei (Az.: 14 U 2439/14). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die verwendete Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft gewesen sei und dadurch der Widerruf noch möglich gewesen sei. Die Formulierung, dass die Widerrufsfrist frühestens mit dem Erhalt der Belehrung beginne sei nicht eindeutig genug. Zudem könne sich die Bank nicht auf Vertrauensschutz berufen, da sie die geltende Musterbelehrung durch die Einfügung der Fußnote "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" überarbeitet habe. Auch diese Aussage sei für den Verbraucher missverständlich. Daher sei der Widerruf auch Jahre nach Abschluss noch möglich gewesen.
Über die Revision der Bank muss nun der BGH entscheiden. Allerdings sind in der Vergangenheit schon mehrfach BGH-Verhandlungen zum Widerruf geplatzt, weil die Bank die Revision noch kurzfristig zurückgezogen hat oder die Parteien sich noch geeinigt haben. Das lässt vermuten, dass die Banken eine höchstrichterliche Entscheidung, die voraussichtlich zu Gunsten der Verbraucher ausfallen würde, vermeiden wollen. Das zeigt auch, dass die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf für den Verbraucher in der Regel gut stehen. Voraussetzung ist, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und der Widerruf rechtzeitig vor dem 21. Juni 2016 bei der Bank eingeht. Im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html) erfahrene Rechtsanwälte können Verbraucher beim Widerruf unterstützen.
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