Steilmann-Insolvenz: Staatsanwaltschaft ermittelt
27.06.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Die Insolvenz des Modekonzerns Steilmann beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft Dortmund. Es wurden Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet, berichtet der WDR.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ende März meldete die Steilmann SE Insolvenz an. Seitdem müssen nicht nur die Anleger der drei Anleihen, die rund 88 Millionen Euro investiert haben, sondern auch die Aktionäre um ihr Geld fürchten. Denn etwa ein halbes Jahr vor der Insolvenz, wagte der Modekonzern den Sprung aufs Börsenparkett. Investoren haben rund 9 Millionen Euro in die Steilmann-Aktien investiert. Auch im Insolvenzverfahren haben die Aktionäre kaum Möglichkeiten, etwas von ihrem Geld wiederzusehen.
Doch nun ermittelt nach einem Bericht des WDR die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung gegen den Steilmann-Konzern. Zwei Lieferanten, die auf ihren offenen Rechnungen sitzen geblieben sind, haben demnach Strafanzeige gestellt.
Dahinter steckt offenbar der Verdacht, dass Steilmann noch Waren bestellt hat, obwohl der Konzern möglicherweise bereits insolvent war. Vor diesem Hintergrund wird dann voraussichtlich auch der Börsengang von den Ermittlern unter die Lupe genommen. Die Insolvenz nur wenige Monate nach dem Börsengang warf von Anfang an Fragen auf. Durch die staatsanwaltlichen Ermittlungen könnte nun Bewegung in die Sache kommen. Davon können ggf. auch die Aktionäre profitieren und möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Zur Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, können sich die Anleger an im Aktienrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/aktienrecht.html)kompetente Rechtsanwälte wenden.
Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Insolvenz hat die Steilmann-Aktie erheblich an Wert eingebüßt. Da zwischen dem Börsengang und der Pleite nur etwa ein halbes Jahr gelegen hat, stellt sich die Frage, ob die wirtschaftlichen Probleme des Unternehmens der Konzernspitze nicht hätten bekannt sein müssen und ob die Angaben in den Emissionsprospekten überhaupt realistisch waren. Schon im Dezember vergangenen Jahres erfolgte eine Anpassung der Umsatz- und Gewinnprognose. Liegen Prospektfehler vor, können dadurch Schadensersatzansprüche der Aktionäre entstanden sein.
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