Pressemitteilung von Michael Rainer

Markenrecht: Brexit und Auswirken auf die Unionsmarke


Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html
Der Brexit kann Folgen für die EU-Gemeinschaftsmarke bzw. Unionsmarke haben. Verlässt Großbritannien die EU, ist die eingetragene Marke im Königreich möglicherweise nicht mehr ausreichend geschützt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Markenrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html)lässt die Anmeldung einer Marke nur für den nationalen Raum oder auch für das gesamte Gebiet der EU zu. Nach der Entscheidung für den Brexit stellt sich für die Unternehmen die Frage, ob der Schutz der Unionsmarke in Großbritannien noch gegeben ist.

Die Unionsmarke hat ihren Geltungsbereich innerhalb der Europäischen Union. Tritt ein Staat wie Großbritannien aus der EU aus, ist der Markenschutz dort nicht mehr gegeben, sofern keine Sondervereinbarung geschlossen wird. Ob und in welchem Umfang dies geschehen wird, steht derzeit noch völlig in den Sternen. Entsprechend groß ist nach der Abstimmung die Unsicherheit bei den betroffenen Unternehmen.

Verschiedene Konstellationen sind derzeit denkbar: Die Unionsmarken verlieren ihren Schutz in Großbritannien. Möglich ist auch, dass durch Sondervereinbarungen Unionsmarken weiterhin ihren Schutz genießen, dann sind aber auch Einschränkungen vorstellbar. Sollte keine entsprechende Regelung gefunden werden, bevor der Brexit amtlich ist, dürfte der Markenschutz in Großbritannien definitiv zumindest vorübergehend verloren sein. Für Unternehmen kann der Verlust des Markenschutzes in Großbritannien unangenehme Konsequenzen haben, während Wettbewerber davon profitieren können. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, vertraut nicht auf den Schutz der Unionsmarke, sondern nimmt eine zusätzliche Markenanmeldung in Großbritannien vor. Ähnliche Folgen des Brexit sind auch für Gemeinschaftsgeschmackmuster oder Patente vorstellbar.

Unternehmen, die eine Unionsmarke eintragen oder verlängern möchten, sollten den wahrscheinlichen Austritt Großbritanniens aus der EU auf jeden Fall im Auge behalten und bedenken, wie wichtig oder vielleicht auch unerheblich für sie der Markenschutz im Vereinigten Königreich ist. Im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen bei der Anmeldung einer Marke sowie bei der Abwehr bzw. Durchsetzung von Forderungen bei Markenrechtsverletzungen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
03.02.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Menschenlesen in der Politik
31.01.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
30.01.2025 | MEREBA-Die Medizinrechtsberater Part mbB
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 20
PM gesamt: 421.704
PM aufgerufen: 71.532.725