Pressemitteilung von Michael Rainer

KTG Agrar SE: Kündigung wegen ausbleibender Zinszahlung


Politik, Recht & Gesellschaft

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Anleger des Biowertpapiers II der KTG Agrar SE sollten ihre Kontoauszüge genau prüfen. Sind bis zum 6. Juli nicht die fälligen Zinsen eingegangen, kann die Anleihe gekündigt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Aber nachdem die KTG Agrar SE schon zweimal die Zinszahlung für die 2011 begebene Mittelstandsanleihe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)Biowertpapier II verschoben hat und inzwischen auch keinen Zahlungstermin mehr nennt, wäre es erstaunlich, wenn die Anleger die Zinsen in Kürze erhalten. Dazu müsste das Unternehmen auf die Schnelle rund 18 Millionen Euro auftreiben. Immerhin: Anleger können die Anleihe kündigen, wenn die Zahlung der Zinsen nicht bis zum 6. Juli erfolgt ist. Dann fordern sie nicht nur die ausstehenden Zinsen ein, sondern verlangen ihren gesamten Anleihebetrag zurück.

Selbst wenn die KTG Agrar SE die Zinsen noch rechtzeitig zahlen sollte, dürfte das Vertrauen der Anleger erschüttert bleiben. Und es dürfte sich auch die Frage stellen, wie die Zinszahlung für die zweite Anleihe im Oktober erfolgen soll. Im Juni 2017 steht außerdem die Rückzahlung der Anleihe Biowertpapier II an, die ein Volumen von bis zu 250 Millionen Euro hat. Diese Zahlen lassen eine Insolvenz des Agrarunternehmens nicht unwahrscheinlich erscheinen, wenn nicht doch noch ein Investor gefunden werden sollte. Aber auch der Einstieg eines Investors ist häufig mit negativen Auswirkungen für die Anleger verbunden. Häufig sollen die Anleihebedingungen verändert werden oder die Anleger erhalten nur einen Bruchteil ihrer Investition.

Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, sollten die Anleger handeln und ihre rechtlichen Optionen prüfen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Wer die Anleihe kündigt, kann rechtzeitig seine Forderungen stellen. Zumal die aktuelle Entwicklung bei der KTG Agrar SE nicht gerade hoffnungsvoll stimmt, dass kurzfristig Besserung eintritt.

Auch die Anleger des Biowertpapiers III und der Aktien können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Die Papiere sind kaum noch etwas wert. Möglicherweise können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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