GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung bei der Durchsetzung eines Darlehenswiderrufs
07.07.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Mehrere tausend Immobiliendarlehen sind vermutlich noch rechtzeitig vor Fristablauf am 21. Juni 2016 widerrufen worden. Nun muss der Widerruf durchgesetzt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 21. Juni 2016 ist das Widerrufsrecht für zwischen November und Juni 2010 geschlossene Immobiliendarlehen erloschen. Vermutlich haben noch etliche Verbraucher sich rechtzeitig zum Widerruf entschlossen und warten nun auf eine Reaktion ihrer Bank oder Sparkasse. Dass der Widerruf fristgerecht erklärt wurde, bedeutet allerdings noch nicht, dass die Bank ihn auch akzeptiert.
Sollte das Kreditinstitut sich quer stellen, können sich Verbraucher an einen im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)versierten Rechtsanwalt wenden. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über große Erfahrung bei der Durchsetzung eines Darlehenswiderrufs gegenüber der Bank.
Falls die Bank gar nicht auf den Widerruf reagiert, sollten die Verbraucher nicht ewig auf eine Antwort warten, sondern dem Kreditinstitut eine angemessene Frist setzen. Lehnt die Bank den Widerruf ab, sollten sich die Verbraucher davon nicht einschüchtern lassen. Denn die Rechtslage ist in den meisten Fällen eindeutig. Hat die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Widerruf ist in der Regel auch Jahre nach Abschluss des Darlehens noch wirksam erfolgt. Beliebten Argumenten der Banken wie treuwidrige Ausübung oder Verwirkung des Widerrufsrechts haben verschiedene Gerichte längst eine Absage erteilt. Hat die Bank die gültige Musterbelehrung überarbeitet, kann sie sich in aller Regel auch nicht auf Vertrauensschutz berufen. In diesen Fällen haben die Verbraucher beste Aussichten, ihren Widerruf auch durchzusetzen.
Lösungen mit der Bank können häufig auch außergerichtlich gefunden werden. Ist dies nicht möglich, kann der Widerruf aber auch gerichtlich durchgesetzt werden. Wichtig ist es auch, den Widerruf durchzusetzen, solange die Zinsen auf historisch niedrigem Niveau sind, damit die Zinslast durch eine günstige Umschuldung erheblich gesenkt werden kann.
Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, können immer noch widerrufen werden, wenn die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Sie sind nicht vom Ende des "ewigen" Widerrufsrechts betroffen.
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