Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste
27.07.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wird mehr und mehr deutlich, was für die Gesellschafter der Selfmade Capital Fonds oder New Capital Invest Fonds schon seit langer Zeit traurige Gewissheit ist. Ihre Investition ist zu großen Teilen verloren. Chef der drei Emissionshäuser war der Finanzjongleur Malte Hartwieg. Vertrieben wurden die Fonds u.a. durch dima24. Auch die Vertriebsplattform war Teil des Firmengeflechts des Malte Hartwieg.
Auch wenn Hartwieg sich von Euro Grundinvest genauso trennte wie von dima24, hat er offenbar auch dort einen Scherbenhaufen hinterlassen. Überbewertete Immobilien, Verlustgeschäfte und intransparente Geldflüsse lassen ein Schneeballsystem vermuten und die Anleger haben den Schaden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt schon seit längerer Zeit gegen Hartwieg und konnte auch schon Vermögenswerte sicherstellen. Immerhin ein kleiner Lichtblick für die Anleger.
Die Anleger haben auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zur Wahrung ihrer Interessen und Durchsetzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)versierten Rechtsanwalt wenden.
Ansprüche können sich sowohl gegen die ehemaligen Unternehmens- und Prospektverantwortlichen richten als auch gegen die Vermittler der Fondsanteile. So haben Gerichte schon Prospektfehler erkannt, die zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen. Wie bereits dargestellt, gehörten das Emissionshaus Euro Grundinvest und auch die Vertriebsplattform dima24 zum Hartwieg-Imperium. Über diese personelle und auch wirtschaftliche Verknüpfung in dem Firmengeflecht hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Die Angaben in den Emissionsprospekten müssen den Anleger in die Lage versetzen, die Chancen und Risiken der Kapitalanlage möglichst genau einschätzen zu können. Unvollständige, fehlerhafte oder irreführende Angaben können die Prospekthaftung auslösen. Ebenso hätten sie in den Beratungsgesprächen umfassend über die Risiken als auch über die personellen Verknüpfungen aufgeklärt werden müssen.
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