Kündigung erhalten - was ist zu bedenken?
28.07.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Schock nach Kündigung
Die Kündigung verursacht regelmäßig einen Schockzustand. Warum ich? Wie undankbar, wo ich doch der Firma so viele Jahre lang gedient habe! Wie oft hat meine Familie zuhause gewartet und ich war noch auf der Arbeit und jetzt das. Hätte ich doch bloß diese ganzen Überstunden nicht gemacht oder wenigstens die Vergütung eingefordert. Emotionalität ist hier verständlich, aber falsch.
Dringender Handlungsbedarf erfordert einen klaren Kopf
Es gibt wichtige Dinge zu bedenken und es laufen wichtige Fristen. Vergessen Sie daher alle Emotionalität und konzentrieren Sie sich auf die harten Fakten. Ihr Arbeitgeber will sie nicht mehr. Auch gefühlskalte Vorgesetzte sprechen eine Kündigung in der Regel nicht zum Spaß aus. Ihr Arbeitgeber will sie nicht mehr, warum auch immer. Googeln Sie also gar nicht erst nach den Ursachen und seien Sie weder enttäuscht, noch verbittert.
Hilfe durch den Gesetzgeber
Der Gesetzgeber hat ihre Situation erkannt und deshalb ein Kündigungsgesetz geschaffen. Wenn ihr Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, können Sie sich gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen.
Abfindung erstreiten
Ziel einer Kündigungsschutzklage ist häufig nicht der Erhalt des Arbeitsplatzes. Was wollen Sie bei einem Arbeitgeber, der sie nicht mehr will? Es geht aber um teilweise sehr hohe Abfindungen, also um wirtschaftliche Interessen. Häufig erlebe ich, dass Arbeitnehmer sich umfassend moralisch rechtfertigen, warum sie noch eine Abfindung wollen. Das ist nicht notwendig. Der Gesetzgeber sieht dieses Kündigungsschutzverfahren und die Folgen (Auflösung gegen Abfindung) ausdrücklich vor. Über 95 % der Verfahren enden nach meiner Erfahrung entsprechend. Warum sollte es bei Ihnen anders sein?
Wie bekommen Sie eine möglichst hohe Abfindung?
Stellen Sie sich einen Pokerspieler vor, der bereits einen hohen Einsatz gemacht hat (lange für den Arbeitgeber gearbeitet hat) und nun auf einen möglichst hohen Gewinn (Abfindung) hofft. Wie würde der sich verhalten? Er würde keine Miene verziehen und am Tisch sitzen bleiben, bis das Geld auf dem Tisch ihm gehört. Er müsste natürlich die Regeln des Pokerspiels kennen. Da Sie die Regeln eines Kündigungsschutzverfahrens nicht kennen, brauchen Sie einen professionellen Helfer. Im Arbeitsrecht ist das ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Neben der Abfindung geht es auch um andere Ansprüche
Es geht um eine möglichst hohe Abfindung, ein sehr gutes Zeugnis und um die Sicherung der übrigen Ansprüche des Arbeitnehmers (zum Beispiel Überstundenvergütung, Resturlaub, Prämien, Weihnachtsgeld). Schließlich muss dafür gesorgt werden, dass die Vorteile, die der Arbeitnehmer aus einem Vergleich mit dem Arbeitgeber hat, nicht durch die Nachteile zum Beispiel beim Bezug von Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit (Sperrzeit, Anrechnung) zunichte gemacht werden.
Kurze Fristen beachten
Für eine Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer gerechnet ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit. Nach Ablauf dieser Frist kann man in der Regel gegen die Kündigung nichts mehr unternehmen. Wenn es keinen Sozialplan gibt, kann man dann auch keine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes mehr erhalten. Auch ein sehr gutes Arbeitszeugnis ist in solchen Fällen nur noch schwer durchzusetzen. Gelegentlich kann man gegen die Kündigung auch aus formalen Gründen vorgehen. So kann die Kündigung zum Beispiel wegen mangelnder Vollmacht unverzüglich zurückgewiesen werden. Dafür hat man nur wenige Tage Zeit.
Deutschlandweite Vertretung bei Kündigungen
Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest
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20.7.2016
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