Solarworld AG soll rund 720 Millionen Euro Schadensersatz zahlen
01.08.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Herbe Niederlage für Solarworld. Das Photovoltaik-Unternehmen wurde von einem Gericht in den USA zu einer Schadensersatzzahlung von rund 720 Millionen Euro verurteilt. Anleger haben Grund zur Sorge.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Überraschend ist das Urteil des Gerichts im US-Staat Michigan nicht: In erster Instanz verurteilte es den Bonner Photovoltaik-Konzern zu einer Schadensersatzzahlung von umgerechnet rund 720 Millionen Euro an einen Siliziumlieferanten wegen nicht eingehaltener Lieferverträge. Solarworld kündigte umgehend an, Rechtsmittel einzulegen und rechnet in zweiter Instanz mit einer Verfahrensdauer von etwa einem Jahr.
In dem Streit geht es um langfristige Lieferverträge, die Solarworld nicht eingehalten hat. Dem Lieferanten stehe daher Schadensersatz zzgl. Zinsen zu, so das US-Gericht. Solarworld bestreitet weiterhin die Rechtmäßigkeit und auch die Durchsetzbarkeit der Forderungen in Deutschland. Denn gegen die Lieferverträge gebe es nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken, so der Konzern. Daher schätzt er das Risiko eher gering ein.
Sollte Solarworld die Summe aber zahlen müssen, könnte es das Unternehmen an den Rand der Existenz oder sogar darüber hinaus bringen. Rücklagen für die Schadensersatzzahlung wurden nicht gebildet. Das noch nicht rechtskräftige Urteil in den USA wurde von einem Einzelrichter ohne Anhörung einer Jury gesprochen. Das kann als sicheres Indiz dafür gewertet werden, dass die Beweislage als eindeutig gesehen wird und gegen Solarworld spricht. Von daher ist auch im Berufungsverfahren ein ähnliches Urteil durchaus möglich. Wahrscheinlich strebt Solarworld auch deshalb weiterhin eine außergerichtliche Lösung mit dem Lieferanten an. Bisher verliefen diese Gespräche wenig erfolgreich.
Sollte es in den USA zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen, müsste Solarworld auch in dem Fall, dass sich das Urteil in Deutschland nicht durchsetzen lässt, mit einem erheblichen Imageverlust auf dem wichtigen US-amerikanischen Markt rechnen.
Für die Aktionäre, die bereits mit einem großzügigen Schuldenschnitt das Unternehmen vor einiger Zeit vor dem Untergang bewahrt haben, steht weiter viel auf dem Spiel. Um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und finanzielle Verluste abzuwehren, können sie sich an im Aktienrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/aktienrecht.html)kompetente Rechtsanwälte wenden.
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