Pressemitteilung von Michael Rainer

KTG Agrar SE: Missernte für die Anleger


Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html
Die Ernte wird derzeit von den Feldern eingefahren. Für die Anleger der KTG Agrar SE sieht vieles nach einer Missernte aus. Nach der Insolvenz müssen sie weiterhin mit hohen Verlusten rechnen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Rund 342 Millionen Euro haben die Anleger insgesamt in die beiden Mittelstandsanleihen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)KTG Agrar Biowertpapier II und Biowertpapier III investiert. Nach dem Insolvenzantrag des Agrarunternehmens ist immer noch offen, was ihr investiertes Geld noch wert ist. Die KTG Agrar SE soll in Eigenverwaltung saniert, ein Restrukturierungsprogramm erarbeitet werden.

Am 22. Juli gab der Vorstand bekannt, dass sich die KTG Agrar SE im Zuge dieser Restrukturierungsmaßnahmen von ihrer Beteiligung an der Bio-Zentrale Naturprodukte getrennt hat. Über den Kaufpreis wurde nur bekannt, dass er im einstelligen Millionenbereich liegen soll. Die Hauptversammlung, die ohnehin schon auf den 26. August verschoben worden war, wurde aufgrund der derzeitigen Erstellung eines Insolvenzplans erneut verschoben. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.

Die Anleger wissen also weiterhin nicht, wie es weitergeht. Sie müssen aber damit rechnen, dass sie im Zuge der Sanierungsbemühungen zur Kasse gebeten werden sollen. Denkbar ist beispielsweise eine Stundung der anstehenden Zinszahlungen, eine Senkung des Zinskupons oder eine Verlängerung der Laufzeiten der Anleihen. Auch durch diese Maßnahmen wäre aber noch keineswegs gesagt, dass eine nachhaltige Sanierung des angeschlagenen Unternehmens gelingen kann. Für die Anleger steht auch immer noch die Möglichkeit des Totalverlusts im Raum.

Sollte das Insolvenzverfahren, voraussichtlich Ende August oder Anfang September regulär eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Mit welcher Quote sie dann rechnen können, ist allerdings derzeit noch völlig ungewiss. Finanzielle Verluste sind aber wahrscheinlich.

Um die finanziellen Verluste abzufedern, haben die Anleger auch die Möglichkeit, sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt zu wenden, der die rechtlichen Optionen von der außerordentlichen Kündigung der Anleihe bis zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen kann.

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