IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK
03.08.2016 / ID: 235432
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/ivg-immobilien-ag-immobilienfonds.html
Als Folge des Brexit könnten die Immobilien- und Mietpreise in Großbritannien und besonders auch im Großraum London fallen. Das könnte Auswirkungen für den IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der beschlossene Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union dürfte nicht ohne Folgen für den Immobilienmarkt im Vereinigten Königreich bleiben. Unternehmen könnten sich vor allem aus London zurückziehen, die Mieten fallen und Leerstände drohen. Das wiederum würde auch die Anleger geschlossener und offener Immobilienfonds mit Objekten in Großbritannien treffen. Einige offene Immobilienfonds haben bereits die Rücknahme der Anteile ausgesetzt.
Von den Folgen des Brexit könnte auch der IVG Immobilienfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/ivg-immobilien-ag-immobilienfonds.html) EuroSelect Balanced Portfolio UK sein. Der im Oktober 2006 aufgelegte Dachfonds beteiligt sich indirekt an einem Immobilien-Portfolio in Großbritannien. Zu diesem Portfolio zählen der UBS Central London Office Value Added Fund, der CBRE UK Property Fund und der bereits insolvente IVG/Axa Greater London Fund. Das gesamte Investitionsvolumen liegt bei rund 117 Millionen Britischen Pfund. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 10.000 GBP beteiligen. Bislang konnte die Beteiligung aber nicht die prognostizierten Erwartungen erfüllen. Das Brexit-Votum könnte sich nachteilig auf den Fonds auswirken.
Besorgte Anleger müssen die weitere Entwicklung nicht tatenlos abwarten. Sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und ggf. auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann. Allerdings sollten die Anleger damit nicht mehr allzu lange warten. Denn ihre Forderungen drohen auf dem Tag genau zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft zu verjähren.
Ansprüche auf Schadensersatz können aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Beteiligungen an Immobilienfonds wurden häufig als sichere Investition in das berühmte "Betongold" angepriesen. Allerdings hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch die Risiken umfassend dargestellt werden müssen. Dazu zählen neben Schwankungen auf dem Immobilienmarkt insbesondere das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und das Totalverlust-Risiko. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken häufig verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt, so dass Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
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