Pressemitteilung von Michael Rainer

Nordcapital Offshore Fonds 4 in Schwierigkeiten: Optionen für die Anleger


Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/nordcapital-gmbh-schiffsfonds.html
Akuter Liquiditätsbedarf beim Nordcapital Offshore Fonds 4: Die Anleger sollen dem angeschlagenen Fonds ein Darlehen zur Verfügung stellen und stehen dann wohl immer noch vor Verlusten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von wegen schwarzes Gold: Der Ölpreis ist in den vergangenen Monaten stark gefallen und zieht auch andere Branchen mit nach unten. Betroffen ist u.a. auch der Nordcapital Schiffsfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/nordcapital-gmbh-schiffsfonds.html) Offshore Fonds 4, der in die beiden Plattformversorgungsschiffe MS E.R. Athina und MS E.R. Georgina investiert. Die Nachfrage nach Versorgungsschiffen für Öl-Plattformen ist zuletzt jedoch gesunken und die Charterraten entsprechend gleich mit. Unterm Strich hat das offensichtlich zu massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten beim Nordcapital Offshore Fonds 4 geführt, so dass nun ein Konzept zur Sicherung der Liquidität der Gesellschaft aufgesetzt wurde.

Nachdem die finanzierende Bank bereits einer befristeten Stundung der Kredittilgung zugestimmt hat, sollen nun die Anleger ihren Teil zur Rettung beitragen und einen Notverkauf der beiden Fondsschiffe verhindern. Sie sollen der Fondsgesellschaft ein fest verzinstes Darlehen in Höhe von insgesamt knapp 2,4 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Doch selbst wenn das Liquiditätskonzept erfolgreich umgesetzt wird, droht den Anlegern wohl immer noch ein Verlust ihres eingesetzten Eigenkapitals von bis zu 75 Prozent. Die Beteiligung an dem Nordcapital Offshore Fonds 4 bleibt damit für die Anleger, die sich seit 2009 mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen konnten, ein schlechtes Geschäft. Denn auch die Ausschüttungen sind bislang nur spärlich geflossen.

Die Alternativen, die den Anlegern nun geboten werden, klingen auch nicht verlockend. Eine weitere Option, die finanziellen Verluste abzuwenden, wäre die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dazu können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Forderungen können sich beispielsweise gegen die Anlageberater richten. Sie hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage und insbesondere über das Totalverlust-Risiko aufklären müssen. Erfahrungsgemäß ist dies häufig nicht geschehen. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, können Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

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