Hansa Treuhand HT Twinfonds: MS HS Bach im regulären Insolvenzverfahren
10.08.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html
Das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs MS HS Bach aus dem Hansa Treuhand (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html) HT Twinfonds wurde am 1. August am Amtsgericht Lüneburg eröffnet (Az.: 46 IN 41/16).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Hansa Treuhand legte den HT Twinfonds im Jahr 2008 auf. Zielobjekte der Fondsgesellschaft waren die beiden Containerschiffe MS HS Bach und MS HS Bizet. Nach der Insolvenz der MS HS Bach müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen.
Die Anleger des HT Twinfonds konnten sich mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen. Ihr Geld floss jeweils zur Hälfte in die Einschiffsgesellschaften der MS HS Bach und MS HS Bizet. Nachdem die Investition bislang nicht zum gewünschten Erfolg führte und die Anleger 2013 zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert wurden, dürfte sich die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft durch die Insolvenz der MS HS Bach kaum verbessert haben. Um mögliche finanzielle Verluste abzuwehren, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 setzten auch die Probleme in der Containerschifffahrt ein. Auf Grund von Überkapazitäten, geringerer Nachfrage und sinkenden Charterraten gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Auch der Hansa Treuhand HT Twinfonds blieb von dieser Entwicklung nicht verschont.
In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als gewinnbringende und sichere Geldanlage dargestellt. Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch über die Risiken der Kapitalanlage umfassend informiert werden müssen. Da die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen mit ihren Fondsanteilen erwerben, stehen sie auch im Risiko. Am Ende kann für die Anleger der Totalverlust ihrer Einlage stehen. Dennoch wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß häufig verschwiegen oder nur unzureichend erläutert.
Eine mangelhafte Risikoaufklärung kann ebenso zu Schadensersatzansprüchen führen wie das Verschweigen von Provisionen (Kick-Backs) der vermittelnden Bank.
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