Pressemitteilung von Michael Rainer

Arbeitsrecht: Neuregelung bei Ausschlussfristen ab 1. Oktober 2016


Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html
Arbeitgeber müssen sich auf Änderungen bei Arbeitsverträgen einstellen. Für Forderungen aus Ausschlussklauseln ist dann nur noch die Textform und nicht mehr die Schriftform vorgesehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Arbeitsvertrag sind häufig sog. Ausschlussklauseln verankert. Dabei geht es in der Regel darum, dass bestimmte Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer vereinbarten Frist geltend gemacht werden. Um diese Forderungen geltend zu machen, ist in der Regel die Schriftform erforderlich, d.h. der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber muss eigenhändig mit seinem Namen unterschreiben.

Von einer Neuregelung zur Kontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch das Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html)betroffen. Ab dem 1. Oktober 2016 entfällt dieses Schriftformerfordernis. Dann reicht es, wenn die vertraglichen Ansprüche in Textform geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass die Forderungen z.B. auch per E-Mail geltend gemacht werden können. Die eigenhändige Unterschrift ist dann nicht mehr erforderlich.

Diese Neuregelung betrifft allerdings nur Arbeitsverträge, die ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen werden. Auf ältere Arbeitsverträge hat die Novellierung also keine Auswirkungen. Wurde das Schriftformerfordernis in Altverträgen vereinbart, bleibt es wirksam. Dennoch müssen Arbeitgeber aufpassen: Denn wenn ein bestehender Arbeitsvertrag nach dem 30. September 2016 in einzelnen Vereinbarungen geändert werden soll, kann dies dazu führen, dass ein neuer Arbeitsvertrag entsteht. Entsprechend sollten auch die Ausschlussklauseln angepasst werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die alten Ausschlussklauseln mit der vereinbarten Schriftform nicht mehr wirksam sind. Das könnte zur Folge haben, dass viel längere Verjährungsfristen gelten und Arbeitnehmer ihre Forderungen viel länger geltend machen könnten.

Arbeitgeber müssen also in jedem Fall beachten, dass sie bei Arbeitsverträgen ab dem 1. Oktober 2016 die Schriftform durch die Textform ersetzen. Werden bereits bestehende Arbeitsverträge geändert, sollten die Ausschlussklauseln ggf. auch angepasst werden.

Im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte können Arbeitgeber in allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag und allen weiteren arbeitsrechtlich relevanten Themen beraten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Augustinerstraße 10 50667 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Augustinerstraße 10 50667 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.01.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
30.01.2025 | MEREBA-Die Medizinrechtsberater Part mbB
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
29.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 3
PM gesamt: 421.684
PM aufgerufen: 71.527.750