Widerrufsjoker sticht bei jüngeren Immobiliendarlehen
13.09.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Kreditinstitute hätten es wahrscheinlich gerne anders. Aber der Widerrufsjoker lebt noch. Er sticht auch bei Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: "Totgesagte leben länger", sagt ein altes Sprichwort. Das trifft auch voll und ganz auf den Widerrufsjoker zu. Denn wenn die Banken und Sparkassen gedacht haben sollten, dass sich das Thema Darlehenswiderruf mit dem Ende der Widerrufsfrist am 21. Juni 2016 erledigt haben wird, sehen sie sich getäuscht. Mit diesem Datum endete nur das "ewige" Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden. Bei Darlehen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, besteht dieses Widerrufsrecht weiter fort. Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerruf ist, dass das Kreditinstitut eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Und das ist auch bei den jüngeren Darlehensverträgen noch oft genug vorgekommen.
Die Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Celle haben inzwischen bei Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen erkannt und den Jahre nach Vertragsschluss erklärten Widerruf dieser Darlehen für wirksam erklärt. Häufiger Knackpunkt ist, dass die Banken und Sparkassen nicht die für den Vertrag wesentlichen Pflichtangaben verwendet haben. Dadurch lasse sich im Endeffekt für den Verbraucher der Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig bestimmen. Folge daraus ist, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich ist.
Für den Verbraucher ist es kaum zu erkennen, welche Pflichtangaben die Kreditinstitute hätten verwenden müssen. Im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)erfahrene Rechtsanwälte können sie unterstützen und prüfen, ob die Voraussetzungen für den Widerruf vorliegen.
Bei älteren Darlehen, die fristgerecht widerrufen wurden, müssen die Verbraucher damit rechnen, dass die Banken den Widerruf dennoch ablehnen. Allerdings ist die Rechtslage in der Regel eindeutig, sodass sich die Verbraucher nicht entmutigen lassen. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich ihr Recht zumeist durchsetzen oder eine außergerichtliche Lösung mit der Bank finden.
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