Riskante Bonitätsanleihen: BaFin plant Verbot für Privatanleger
15.09.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Die Finanzaufsicht BaFin möchte den Vertrieb von Bonitätsanleihen an private Anleger verbieten lassen. Für Privatanleger seien sie zu riskant und zu wenig durchschaubar.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei Bonitätsanleihen handelt es sich im Grunde genommen eher um ein Zertifikat als um eine Anleihe. Die Anleger gehen quasi eine Wette auf die Bonität eines Unternehmens ein, d.h. sie vertrauen darauf, dass das Unternehmen, auf das sich die Anleihe bezieht, seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Das Risiko für die Anleger: Sie sind darauf angewiesen, dass das Unternehmen zahlungsfähig bleibt. Läuft alles glatt, erhalten die Anleger regelmäßige Zinszahlungen.
Die BaFin sieht aufgrund der hohen Komplexität Risiken für die Privatanleger. Diese könnten in der Regel nicht bewerten, ob ein sog. Kreditereignis, also z.B. ob das betroffene Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann oder ob Überschuldung, Insolvenz oder ähnliches drohen könnten, eintreten könnte. Für sie sei nicht erkennbar, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für die Rückzahlung des Anlagebetrags sei, so die Finanzaufsicht. Für die Anleger geht es dann nicht nur um ausbleibende Zinszahlungen, sondern es kann auch der Totalverlust eintreten. Zudem sieht sie einen Interessenkonflikt bei den Banken, die einerseits die Bonitätsanleihen an ihre Kunden vertreiben und andererseits haben sie Geschäftsbeziehungen zu den Unternehmen, deren Bonitätsrisiken sie in ihren Anlageprodukten zu Grunde legen. Auch die Produktbezeichnung Bonitätsanleihe sei schon irreführend, da daraus nicht klar werde, dass der Anleger eben auch das Risiko des Kreditereignisses übernehme.
Zudem kritisiert die BaFin die Beratungsqualität beim Vertrieb von Bonitätsanleihen an Privatanleger. Die durchgeführten Untersuchungen hätten gezeigt, dass die privaten Kunden nicht ausreichend über Funktionsweise und Risiken von Bonitätsanleihen aufgeklärt würden. Daher plant die BaFin, den Vertrieb von Bonitätsanleihen an Privatanleger zu verbieten. Für institutionelle Investoren könnten sie hingegen eine sinnvolle Anlage sein.
Privatanleger von Bonitätsanleihen, die nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden, haben daher gute Aussichten, ihre Verträge rückabwickeln zu lassen oder ggf. auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zur Wahrung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)versierten Rechtsanwalt wenden.
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