Darlehenswiderruf - wenn die Bank sich querstellt
20.09.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Auch wenn Verbraucher den Widerruf ihres Darlehens fristgerecht erklärt haben, wird die Angelegenheit damit in den meisten Fällen nicht erledigt sein. Jetzt gilt es den Widerruf auch durchzusetzen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossene Immobiliendarlehen konnten bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Voraussetzung für den erfolgreichen Widerruf war eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch die Bank oder Sparkasse.
Doch auch wenn der Widerruf fristgerecht erfolgt ist, heißt das noch nicht, dass die Kreditinstitute ihn auch akzeptieren werden. Obwohl die Rechtslage in der Regel klar ist und auch die aktuelle Rechtsprechung, z.B. durch den Bundesgerichtshof, in den meisten Fällen günstig für den Verbraucher ist, werden die Kreditinstitute vermutlich weiter versuchen, sich gegen den Widerruf zu wehren oder zumindest seine Folgen abzumindern. Denn wird der Widerruf anerkannt, wird das Darlehen komplett rückabgewickelt. Dann hat der Verbraucher zumeist auch einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung. Daher ist davon auszugehen, dass Banken und Sparkassen versuchen werden, sich mit dem Verbraucher zu einigen und einen Kompromiss zu finden, beispielsweise die Konditionen des Darlehensvertrags an das aktuelle Zinsniveau anzupassen.
Verbraucher sollten bei derartigen Angeboten aber aufpassen und genau prüfen, welche Ersparnis sie bei einer kompletten Rückabwicklung des Kredits hätten und wieviel davon noch übrigbleibt, wenn sie auf das Angebot eingehen. Ist das Ergebnis wenig überzeugend, bleiben zwei Möglichkeiten. Entweder mit dem Kreditinstitut noch einmal verhandeln oder den Widerruf auch gerichtlich durchzusetzen. Im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)kompetente Rechtsanwälte können Verbraucher dabei unterstützen und beraten.
Bei Immobiliendarlehen, die erst nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, kann der Widerrufsjoker nach wie vor gezogen werden. Hier ist das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Das ist auch bei jüngeren Darlehensverträgen noch häufig vorgekommen. Angesichts der historisch niedrigen Zinsen kann auch der Widerruf dieser jüngeren Darlehen für die Verbraucher finanziell noch sehr interessant sein.
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