KTG Agrar: Unternehmensteile verkauft - Anleger vor Verlusten
20.09.2016 / ID: 239624
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html
Die insolvente KTG Agrar SE macht beim Verkauf ihrer Unternehmensteile Fortschritte. Dass das Geld in die Taschen der geschädigten Anleger spült, ist aber eher nicht zu erwarten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die KTG Agrar SE am 15. September mitteilte, ist ein wesentlicher Teil des Verwertungsprozesses inzwischen abgeschlossen. Nach Unternehmensangaben wurden die meisten Agrar-Aktivitäten in Deutschland sowie die 50-prozentige Beteiligung an der KTG Energie AG im Wesentlichen verkauft. Zum Verkaufspreis machte der insolvente Agrarkonzern keine Angaben. Für die Beteiligungen des Unternehmens in Rumänien und Litauen würden noch gesonderte Verkaufsverhandlungen geführt.
Ob die Anleger der beiden Mittelstandsanleihen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)der KTG Agrar vom Verkauf der Unternehmensteile etwas haben, ist aber ungewiss. Große Hoffnungen dürften aber nicht angebracht sein. Denn schon vor einigen Tagen hatte der zuständige Sachwalter mitgeteilt, dass nur von einer äußerst geringen Insolvenzquote auszugehen sei. Das bedeutet, dass der größte Teil der 342 Millionen Euro, die die Anleger insgesamt investiert haben, verloren sein könnte.
Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 17. März 2017 anmelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Da die Aussichten auf eine Insolvenzquote gering sind und den Anlegern ein massiver finanzieller Schaden droht, können sie aber auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen entstanden sein. Sollten sie falsche Angaben zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns gemacht haben oder die Angaben in den Emissionsprospekten fehlerhaft sein, könnte dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Immerhin ist der ehemalige KTG-Chef schon ins Visier der Staatsanwaltschaft gerückt.
Darüber hinaus können möglicherweise auch Forderungen gegen die Vermittler bzw. Anlageberater geltend gemacht werden. Auch sie hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufklären müssen. Ist dies nicht geschehen, können Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.04.2026 | Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mängel verschwiegen? Rückabwicklung des Immobilienkaufs
Mängel verschwiegen? Rückabwicklung des Immobilienkaufs
28.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Behinderungsgrad: neue Bewertungsmaßstäbe und einfacherer Steuervorteil
Behinderungsgrad: neue Bewertungsmaßstäbe und einfacherer Steuervorteil
28.04.2026 | ARAG SE
Gewaltfrei erziehen: Schutz und Orientierung für Familien
Gewaltfrei erziehen: Schutz und Orientierung für Familien
28.04.2026 | GRIN Publishing GmbH
Geschichte als politisches Instrument auf Instagram
Geschichte als politisches Instrument auf Instagram
27.04.2026 | Innovation Circle Managementgesellschaft mbH
Werte tragen durch jede Krise
Werte tragen durch jede Krise

