Urlaub wegen Krankheit nicht angetreten - darf man den Urlaub direkt nachholen?
22.09.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Ausgangslage
Die Situation ist für Arbeitnehmer natürlich sehr ärgerlich. Man hat vom Chef seinen Urlaub genehmigt bekommen und sich schon darauf gefreut. Dann wird man kurz vorher krank und kann den Urlaub letztlich doch nicht antreten. Stellt sich die Frage, wann der Urlaub in einem solchen Fall nachgeholt werden darf.
Urlaubsanspruch entfällt nicht
Dass man den Urlaub krankheitsbedingt nicht antreten konnte, bedeutet zunächst einmal nicht, dass der Urlaubsanspruch entfällt. Der bleibt natürlich weiterhin bestehen. Der entsprechende Termin, den man vom Arbeitgeber genehmigt bekommen hat, ist aber entfallen. Das bedeutet, dass man nun einen neunen Zeitraum bei seinem Chef beantragen muss.
Arbeitgeber muss Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen
Die Wünsche des Arbeitnehmers im Hinblick auf den Zeitraum des Urlaubs müssen vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. Liegen dringende betriebliche Gründe vor, kann der Arbeitgeber die Urlaubsanfrage aber ablehnen. Im Fall einer drohenden dauerhaften Unterbesetzung der Abteilung oder bei besonders arbeitsintensiven Zeiten einer einzelnen Branche muss man als Arbeitnehmer also akzeptieren, dass der Arbeitgeber den Urlaubsantrag zu diesem Zeitpunkt ablehnt. Somit besteht also kein grundsätzlicher Anspruch darauf, dass man seinen Urlaub direkt nach der Krankheit nachholen darf. Stehen dem Urlaubswunsch des Arbeitnehmers dagegen keine dringen betrieblichen Gründe entgegen, kann der Urlaub auch direkt angetreten werden. Mitunter kursieren vermeintliche Regelungen, nach denen man als Arbeitnehmer zumindest einen Tag wieder zur Arbeit kommen müsse, bevor es in den Urlaub geht. Dafür gibt es allerdings keine rechtliche Grundlage.
Kein Recht auf Selbstbeurlaubung
Wenn sich der Arbeitgeber weigert, den begehrten Urlaub zu gewähren, können sich Arbeitnehmer nicht einfach selbst beurlauben. Sie müssen stattdessen im Wege einer Klage den Urlaub beim zuständigen Arbeitsgericht durchsetzen. Dabei sind unterschiedliche Klageformen denkbar. Zugestanden wird zum einen eine Klage zur Feststellung, dass innerhalb eines bestimmten Jahres noch eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen aussteht. Empfehlenswert ist eine solche Klage nur, wenn aus dem Urteil nur Konsequenzen für die Zukunft abgeleitet werden sollen, da es nicht vollstreckbar ist. Weiterhin wird eine Klage auf Urlaubsgewährung ohne eine bestimmte Zeitangabe durch das Bundesarbeitsgericht zugelassen. Regulär wird auf die Gewährung des Urlaubs zu einem bestimmten Zeitpunkt geklagt. Bei unmittelbar bevorstehendem Urlaub kommt auch ein einstweiliges Verfügungsverfahren in Betracht, jedoch ist dafür die besondere Eilbedürftigkeit darzulegen.
15.8.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
Urlaub Krankheit nachholen Arbeitnehmer Arbeitgeber krank Urlaubsanspruch Termin Genehmigung Fachanwalt Arbeitsrecht Rechtsanwalt Bredereck Berlin Essen
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.01.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
30.01.2025 | MEREBA-Die Medizinrechtsberater Part mbB
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
30.01.2025 | ARAG SE
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
29.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
28.01.2025 | MAROKKO ZEITUNG
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit