Laurèl GmbH: Massive Einschnitte für die Anleger geplant
24.10.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Für die Anleger des Modeherstellers Laurèl GmbH könnte es teuer werden. Sie sollen massiven Einschnitten bei den Anleihebedingungen zustimmen und unterm Strich viel Geld verlieren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im November 2012 hatte die Laurèl GmbH eine <a href="https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html">Mittelstandsanleihe </a>mit einem Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2017 begeben (ISIN: DE000A1RE5T8). Den Anlegern wurde dabei ein Zinssatz von 7,125 Prozent jährlich zugesichert. Fällig sind die Zinsen jeweils zum 16. November, wobei die Schuldverschreibung im November 2017 zur Rückzahlung ansteht.
Doch für die Anleger haben sich die Aussichten inzwischen enorm verdüstert. Denn das wirtschaftlich angeschlagene Modeunternehmen möchte die Konditionen der Anleihe massiv ändern. Eine erste Gläubigerversammlung dazu war nicht beschlussfähig, weil das erforderliche Quorum von 50 Prozent nicht erreicht wurde. Das könnte sich bei der zweiten Gläubigerversammlung am 14. November allerdings ändern. Dann reicht ein Quorum von 25 Prozent für die Beschlussfähigkeit.
Geht es nach den Plänen des Unternehmens sollen die Anleger auf 78 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Denn die Hauptforderung soll aus 22 Prozent reduziert werden. Dafür stellt das Unternehmen eine vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibung in Aussicht. Darüber hinaus sollen die Anleger auf einen Teil der Zinsen verzichten und die am 16. November fälligen Zinsen bis zum 30. Juni 2017 stunden. Unterm Strich bedeuten diese Pläne, dass die Anleger einen großen Teil ihres investierten Geldes verlieren würden. Daher ist die Teilnahme an der Gläubigerversammlung am 14. November ein wichtiger Termin für die Anleger, die sich zuvor aber auch über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren können. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Dieser kann unter anderem auch prüfen, ob die Möglichkeit besteht, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dies kann z.B. dann möglich sein, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten wurden. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten auch alle Risiken der Geldanlage umfassend aufgezeigt werden müssen.
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