MS Conti Tansanit insolvent - Schadensersatzansprüche der Anleger
03.11.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Nur etwa fünf Jahre hielt sich der Schiffsfonds Conti 178. MS Conti Tansanit über Wasser. Im August musste für die Fondsgesellschaft Insolvenzantrag gestellt werden. Den Anlegern drohe hohe Verluste.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Juli 2011 legte Conti den Schiffsfonds MS Conti Tansanit auf. Im August 2016 musste bereits Insolvenzantrag für die Schiffsgesellschaft gestellt werden. Das vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 178. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Tansanit wurde am 11. August am Amtsgericht Lüneburg eröffnet (Az.: 47 IN 66/16). Für die Anleger ist die Hoffnung auf eine sichere und renditestarke Geldanlage schon nach fünf Jahren wieder gestorben. Statt einer Rendite haben sie nun Verluste zu erwarten. Die können bis zum Totalverlust der Einlage reichen. Die Mindestbeteiligung betrug 25.000 Euro.
Um die drohenden Verluste abzuwenden, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Beteiligungen an Schiffsfonds haben sich für die Anleger nur selten als gewinnbringende und sichere Kapitalanlage erwiesen. In den vergangenen Monaten und Jahren mussten etliche Schiffsfonds Antrag auf Insolvenz stellen. Ein Grund dafür ist die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008. In der Folge ging die Nachfrage zurück. Dass in den Jahren zuvor in der Handelsschifffahrt erhebliche Überkapazitäten aufgebaut worden waren, rächte sich nun umso mehr. Die erforderlichen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden und am Ende standen oft die Insolvenz der Schiffsgesellschaft und erhebliche finanzielle Verluste für die Anleger.
Als der Schiffsfonds MS Conti Tansanit im Sommer 2011 zur Beteiligung angeboten wurde, waren diese Folgen bereits absehbar. Dennoch wurden Beteiligungen an Schiffsfonds erfahrungsgemäß immer noch als sichere Geldanlage in den Anlageberatungsgesprächen dargestellt. Tatsächlich sind es in der Regel aber spekulative Kapitalanlagen mit etlichen Risiken für die Anleger. Über diese Risiken, z.B. den Totalverlust der Einlage, hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
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