Pressemitteilung von Michael Rainer

OLG Karlsruhe entscheidet Streit um Urheberrecht


Politik, Recht & Gesellschaft

Trennen sich Musikbands, kann es zum Streit über die Urheberrechte und Nutzungsrechte der gemeinsamen Songs kommen. Das OLG Karlsruhe hatte in einem Urheberrechtsstreit zu entscheiden.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Es kommt immer wieder vor, dass Musikbands gemeinsam Erfolge feiern und es nach der Auflösung der Band zu Streitigkeiten über das Urheberrecht der veröffentlichten Songs kommt. Das war in dem Fall, den das OLG Karlsruhe zu entscheiden hatte, nicht anders (Az.: 6 U 103/12).

Über einen Zeitraum von zehn Jahren hatte die Band acht Alben veröffentlicht. Nach dem Ende der gemeinsamen Zeit stritten sich die Musiker bei einer ganzen Reihe von Songs darüber, wer welchen Anteil an dem Stück und dementsprechend die Urheberrechte hat. Die klagende Musikerin vertrat die Auffassung, dass ihr Anteil bei der GEMA zu niedrig angegeben worden sei und sie dementsprechend zu geringe Tantiemen erhalten habe.

Die Parteien hatten zuvor Vereinbarungen über die Meldungen an die GEMA getroffen. An diese sei die Musikerin gebunden, stellte das OLG Karlsruhe fest und wies die Klage ab. Auch nach umfangreicher Beweisaufnahme konnte nicht festgestellt werden, dass die Klägerin über die Voraussetzungen, unter denen sie bei der GEMA als Komponistin registriert wurde, arglistig getäuscht wurde. Daher sei sie auch an die getroffenen Vereinbarungen gebunden. Denn diese hätte gerade den Zweck gehabt, Unsicherheiten über den Anteil an den Kompositionen zu beseitigen und die Beteiligungsverhältnisse dauerhaft zu klären. Dies sei wie ein Vergleich zwischen den Parteien zu werten; eine Kündigung der Vereinbarungen scheide deshalb aus, so das OLG.

Mit dem Urheberrecht soll geistiges Eigentum in materieller und ideeller Weise zuverlässig geschützt werden. In der Praxis kann sich die Beweisführung an Urheberrechten aber als schwierig gestalten. Um das geistige Eigentum zu schützen und sich gegen Verletzungen des Urheberrechts zu wehren, können im Urheberrecht kompetente Rechtsanwälte hinzugezogen werden.

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