GEMA muss Urhebern Geld zurückzahlen
15.11.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Das Berliner Kammergericht urteilte, dass GEMA-Tantiemen der Musikverlage an Urheber zurückgezahlt werden sollen. Ist keine spezielle Vereinbarung in einem Musikverlagsvertrag zwischen Urheber und Musikverleger getroffen worden, darf die GEMA Tantiemen nur direkt an die Urheber überweisen. So lautet der Tenor dieses Urteils. Die VDMplus-Mitglieder haben aber bereits 2013 in Solidarität aller Berufsgruppen der Musikbranche in einer Mitgliederversammlung hierzu gemeinsam eine Lösung gefunden. Zusammen mit Volljuristen wurden individuelle Verlagsvertragsergänzungen entworfen, die für alle Beteiligten gerecht sind.
Müssten künftig Urheber mit den Lizenznehmern ohne die Unterstützung eines Musikverlages direkt verhandeln, sind Nachteile für die Urheber nicht ausgeschlossen. Klaus Quirini, Vorstand bei VDMplus; "Alleine bei den internationalen Rechteverhandlungen, Werbung, Filmmusik und vieles mehr, wären die meisten Urheber überfordert."
Udo Starkens, VDMplus Generalmanager: "Die Verlagsvertragsergänzungen wurden gemäß unseres Mottos im VDMplus, 'Wir möchten der mitgliederfreundlichste Verband in der Musikbranche werden', immer in enger Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern und dem VDM Vorstand erarbeitet und umgesetzt. So kann der Urheber auch unabhängig vom Verteilungsplan der GEMA mit dem Musikverlag Vereinbarungen treffen."
Der Verband Deutscher Musikschaffender (VDM) informiert seine Mitglieder über die Vorteile einer Zusammenarbeit mit einem Musikverlag sowie über die Selbstvermarktung ihrer eigenen Musik. Junge Künstler und Urheber benötigen viele Informationen zur Musikbranche, "damit sie nicht über den Tisch gezogen werden." Der VDM klärt hierüber seit 1974 große und kleine Stars sowie Neueinsteiger umfangreich auf.
GEMA Musikverlag Vertrag Tantiemen Rückzahlung Künstler Urteil Kammergericht Berlin VDMplus Quirini Starkens
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