Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft: Möglichkeiten der Anleger
28.11.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Seit Ende August befindet sich die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft im vorläufigen Insolvenzverfahren. Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 23. August 2016 hat das Amtsgericht Chemnitz das vorläufige Insolvenzverfahren über die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft eröffnet (Az.: 15 IN 840/16). Für die Anleger war das nicht die erste Hiobsbotschaft, die sie in den vergangenen Monaten erreichte. Denn die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft gab die Gelder als Darlehen an die Lombardium Hamburg, die damit die Luxus-Pfandgüter finanzierte. Die sollen nach einer Prüfung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft allerdings deutlich weniger wert sein als angenommen. Inzwischen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft.
Mit dem Insolvenzantrag der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft ist klar geworden, dass die Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten müssen und Verluste bis zum Totalverlust drohen. Forderungen können sie erst beim Insolvenzverwalter anmelden, wenn das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet ist. Noch ist aber nicht klar, wieviel Vermögen überhaupt noch vorhanden ist und mit welcher Insolvenzquote die Anleger rechnen können. Auf Verluste werden sich die Anleger im Insolvenzverfahren aber wohl einstellen müssen. Allerdings können die Anleger auch unabhängig vom Insolvenzverfahren weitere rechtliche Schritte wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. Zur Wahrung ihrer Interessen und Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger haben Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Das heißt unter anderem, dass sie über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen und bspw. sicherheitsorientierten Anlegern keine spekulativen Geldanlagen mit hohen Risiken wie dem Totalverlust der Einlage vermittelt werden dürfen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in Anlageberatungsgesprächen aber oft verschwiegen oder nur völlig unzureichend erläutert. Ebenso müssen Anlagevermittler ihre hohen Provisionen offenlegen. Wurden Risiken oder hohe Innenprovisionen verschwiegen, kann dies zum Anspruch auf Schadensersatz führen.
<a href="https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html">https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html</a>
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.01.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
30.01.2025 | MEREBA-Die Medizinrechtsberater Part mbB
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
30.01.2025 | ARAG SE
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
29.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
28.01.2025 | MAROKKO ZEITUNG
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit