Pressemitteilung von Alexander Bredereck

Verstöße des Vermieters gegen Mietpreisbremse - was können Mieter tun?


Politik, Recht & Gesellschaft

Deutschlandweit sind bisher kein Dutzend Klagen von Mietern in Zusammenhang mit der Mietpreisbremse eingereicht worden. Wie können sich Mieter wehren, wenn sie annehmen, dass der Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt?

Zunächst selbst nachforschen: Mieter sollten sich zuerst darum bemühen, den Vormieter der entsprechenden Wohnung zu finden, um von diesem Auskunft über Höhe und Zusammensetzung der letzten Miete zu erlangen. Mit den so gewonnenen Informationen kann dann überprüft werden, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde. Hat man auf diesem Weg keinen Erfolg, sollte man den Vermieter kontaktieren.

Auskunftsanfrage: Vom Vermieter sollte man dann umfassende Auskunft über die Miethöhe und die Zusammensetzung der Miete (Nettomiete und Betriebskostenvorauszahlungen) des Vormieters und die aus seiner Sicht vorzunehmende Einordnung in den Mietspiegel und die hierfür erforderlichen Daten sowie aus seiner Sicht bei der Preisbildung zu berücksichtigende Ausnahmen (Modernisierungskosten usw.) verlangen. Zu diesem Zweck sollte man ihm eine Frist von mindestens 14 Tagen setzen.

Vorsorglich Rüge und Vorbehalt: Wenn sie zusätzlichen Druck aufbauen wollen, können Mieter auch erklären, dass sämtliche Mieten ab sofort unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Hinblick auf einen möglichen Verstoß gegen die Mietpreisbremse erfolgen. Außerdem sollte ausdrücklich eine "Rüge wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse" erklärt werden. Verweigert der Vermieter die Auskunft, muss zunächst Klage auf Auskunftserteilung erhoben werden.

Berechnung der zulässigen Miete und gegebenenfalls Klage: Erteilt der Vermieter die Auskunft, muss diese überprüft werden. Stellen sich Verstöße gegen die Mietpreisbremse heraus, sollte im Klagewege zum einen die Rückforderung der überzahlten Beiträge (seit der Rüge) und zum anderen Feststellung begehrt werden, dass die Miete nur in der zulässigen Höhe geschuldet wird.

9.11.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com

Alles zum Mietrecht: http://www.mietrechtler-in.de
Mietpreisbremse Mieter Vermieter Wohnung Miete Verstöße Verstoß Klage Fachanwalt Mietrecht Rechtsanwalt Bredereck Berlin Essen

http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin

Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Alexander Bredereck
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.01.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
30.01.2025 | MEREBA-Die Medizinrechtsberater Part mbB
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
29.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 4
PM gesamt: 421.680
PM aufgerufen: 71.514.519