Handel mit Plagiaten - Verstöße gegen Markenrecht konsequent ahnden
05.12.2016 / ID: 247337
Politik, Recht & Gesellschaft
Auch oder gerade im Weihnachtsgeschäft floriert der Handel mit Plagiaten und Fälschungen. Der Zoll Hamburg konnte jetzt eine große Lieferung nachgeahmter Parfums stoppen.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Parfums, Schmuck, Handtaschen, Markenbekleidung und andere Überraschungen machen sich unterm Weihnachtsbaum immer gut. Der ersten Freude kann aber auch schnell die böse Überraschung folgen. Bei dem Geschenk handelt es sich nicht tatsächlich um ein Markenprodukt, sondern der Käufer ist auf eine deutlich weniger werthaltige Fälschung hereingefallen. Produktpiraten haben zwar das ganze Jahr Konjunktur, das Weihnachtsgeschäft dürfte den Handel mit Plagiaten aber noch einmal deutlich anschieben.
In diesem Zusammenhang passt auch eine Meldung des deutschen Zolls vom 1. Dezember. Der Hamburger Zoll hat demnach drei vollbeladene Container mit rund 104.000 Flakons nachgeahmter Parfums aus dem Verkehr gezogen. Die Produktfälschungen stammten offenbar aus China und sollten über Hamburg nach Ungarn transportiert werden. Die Produktpiraten hatten die Parfums namhafter Hersteller imitiert.
Diese Lieferung nachgeahmter Parfums wird nun unter keinem Weihnachtsbaum landen, weil die falschen Duftwässerchen vernichtet werden. Der Schaden, den die Wirtschaft, Handel und Verbraucher jedes Jahr durch Produktfälschungen erleiden, ist aber enorm. Für die Hersteller der Markenprodukte entsteht sogar in zweierlei Hinsicht ein Schaden. Neben den finanziellen Einbußen kann auch das gute Image der Original-Produkte unter den Plagiaten leiden, da diese häufig von minderer Qualität sind.
Für die Unternehmen ist konsequenter Markenschutz unerlässlich. Dazu zählt nicht nur die Marke ins Register eintragen zu lassen, sondern auch ein konsequentes Vorgehen gegen Markenrechtsverletzungen. Dabei ist zu beachten, ob der Markenschutz nur für das Inland, innerhalb der EU oder auch über die Grenzen der Union hinaus wirken soll.
Kommt es dann zu Markenrechtsverletzungen kann mit Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzklagen darauf reagiert werden. Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte können in allen Fragen rund um das Markenrecht, Patentrecht und Urheberrecht beraten und gegen Verstöße entsprechend vorgehen.
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