BWF Stiftung: Schadensersatzansprüche durchsetzen
07.12.2016 / ID: 247594
Politik, Recht & Gesellschaft
Dass nicht alles Gold ist, was glänzt, mussten die Anleger der BWF-Stiftung schon schmerzhaft erfahren. Noch können aber Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Besonders in wirtschaftlich oder politisch unruhigen Zeiten steht Gold bei Anlegern hoch im Kurs. Für die Anleger der BWF-Stiftung war die Investition in Gold bekanntlich die falsche Wahl. Das vermeintliche Gold war zu großen Teilen nicht echt. Den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste.
Inzwischen läuft der Strafprozess gegen die Verantwortlichen der BWF-Stiftung und auch das Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen wurde schon vor längerer Zeit eröffnet. Beide Verfahren können sich noch hinziehen und bringen den Anlegern vermutlich ihr Geld auch nicht zurück. Die zu erwartende Insolvenzquote wird die Verluste kaum decken können. Hoffnungslos ist die Lage für die Anleger aber dennoch nicht. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Forderungen können auch besonders gegen die Anlageberater und Vermittler entstanden sein. Verschiedene Gerichte sehen die Vermittler inzwischen in der Haftung. Der Grund hierfür kann in einer fehlerhaften Anlageberatung liegen. Die Anleger wurden offenbar vielfach nicht über die bestehenden Risiken aufgeklärt und die Investitionen in die verschiedenen Goldanlagen wurden als sichere Investition dargestellt. Darüber hinaus hätten die Vermittler auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Auch hier fanden die entsprechenden Prüfungen offenbar nicht immer gründlich genug statt, da die Vermittler sonst die bestehenden Risiken hätten erkennen müssen. Außerdem hätten die Vermittler auch über hohe Vermittlungsprovisionen von mehr als 15 Prozent aufklären müssen. Wurden solche hohen Provisionszahlungen verschwiegen, können auch daraus Schadensersatzansprüche entstanden sein.
Ob Forderungen gegen die Vermittler oder Anlageberater durchgesetzt werden können, hängt letztlich immer vom Einzelfall ab. Allerdings dürften in vielen Fällen gute Aussichten auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bestehen.
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