Pressemitteilung von Adam Szpyt

Internationaler Tag gegen die Korruption am 9. Dezember


Politik, Recht & Gesellschaft

Seit im Jahre 2014 das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) vom Bundestag ratifiziert wurde, kämpft Deutschland an der Seite von 140 Mitgliedstaaten gegen den "Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil". Korruption führt dazu, dass Leistungen von Unternehmen in Qualität und Umfang abnehmen, während gleichzeitig der Preis dafür steigt. Die finanziellen Folgen trägt am Ende der Verbraucher.

"Für einen effektiven Verbraucherschutz fehlen die Mittel"

Verbraucherschädigung bewirken hierzulande ebenso Unternehmen, die den freien Wettbewerb unterlaufen. In den Jahren 2014/15 mussten die Matratzenhersteller Tempur, Schlaraffia und Metzeler wegen illegaler Preisvorgaben gegenüber Händlern Bußgelder in Höhe von insgesamt 27,08 Millionen Euro zahlen. Nach Schätzungen der bett1.de GmbH, einem Wettbewerber, fällt der Schaden am Verbraucher durch illegale Kartelle, Preisbindungsklauseln und Vertriebsbeschränkungen tatsächliche noch weit höher aus. "Der Kampf gegen den Missbrauch von Marktmacht durch Hersteller und Großhändler krankt seit Jahren an der unzureichenden Ausstattung mit Personal und Sachmitteln", stellt Herr Adam Szpyt, der Geschäftsführer der bett1.de GmbH vor dem Hintergrund seiner eigenen Erfahrungen, fest. "Für einen effektiven Verbraucherschutz fehlen die Mittel. Das Bundeskartellamt bedürfe einer Verdreifachung seines Personals auf mindestens 1000 Mitarbeiter."

Auf dem Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International liegt Deutschland mit 81/100 Punkten auf Platz 10 von 168 Staaten (http://www.transparency.org/country#DEU). Gegenüber 2014 konnte sich Deutschland damit leicht steigern. Im Vergleich etwa zu den skandinavischen Ländern, der Schweiz oder den Niederlanden besteht jedoch noch deutlicher Verbesserungsbedarf.
Korruption Kartell Matratze Kartellamt Händler

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